I. Die Frankfurter Judengasse von den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1400.
Die Geschichte des Frankfurter Judenquartiers zerfällt in drei scharf getrennte Abschnitte. Den ältesten Zeitraum rechnen wir von der ersten Niederlassung der Juden in der Stadt bis zu der sog. Judenschlacht des Jahres 1349, in der die Judenhäuser in Flammen aufgingen. Der zweite Abschnitt umfaßt die Jahre 1360— 1462, d. h. die Zeit zwischen dem Termin der Wiedereinführung der Juden bis zu dem Jahre, wo sie auf päpstlichen Befehl ihre Häuser räumen mußten, da sie zu nahe am Dom wohnten und die religiösen Zeremonien beobachten konnten, was der Papst als ein großes Argernis ansah. Damals wurden sie angehalten, sich auf dem Wollgraben niederzulassen, also außerhalb der alten Stadt- befestigung in einem entlegenen, nur schwach bewohnten Teil der Neustadt. Damit hebt der dritte Zeitraum an, der ungefähr 334 Jahre währte, bis die Beschießung Frankfurts durch die Franzosen im Jahre 1796 und die Einäscherung der Judengasse dem Ghetto- dasein ein für allemal ein Ende bereitete ¹).
Das älteste Judenquartier.
Uber die Topographie des ältesten Judenquartiers hatten wir bei dem Mangel an Nachrichten bis vor kurzem nur eine sehr unvollkommene Vorstellung. Erst die Ausgrabungen, die der zu früh der Wissenschaft entrissene Baurat L. Thomas am Domhof und auf dem Weckmarkt ²) vorgenommen hat, sowie sein Uber- sichtsplan²) zum ältesten Judenstadtviertel in Frankfurt a. M., den ich hier beigebe, lichten etwas das Dunkel, das bisher über dem Judenquartier gelagert hatte. Thomas' Grabungen im Jahre 1897 bezweckten die Untersuchung der 1350 erbauten alten Friedhofsmauer am Dom und die Aufklärung der Bodenver- hältnisse zwischen dem ehemaligen Leinwandhaus(dem jetzigen Städtischen Museum) und der jetzigen, 1571 erbauten neuen, noch
1¹) Näheres hierüber siehe meine Arbeit, Die Geschichte der Judengasse in Frank- furt a. M..
²) Siehe Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, 3. Folge, 6. Band, S. 314ff.
²) Seine Benutzung wurde mir seinerzeit vom Verstorbenen freundlichst gestattet.


