— 21—
umzukleiden, obgleich nicht alle sätze, in welchen er zwar hat, so förmlich concessiv sind, wie unsere heutigen, welche nach der schon von Schotlel Haubtspr. s. 786 gege- benen regel einen förmlichen nachsatz mit doch oder aber verlangen. solche zwischen dem älteren, bei Fischart noch feststehenden, und dem neueren gebrauche in der mitte stehende sätze sind bei Opitz z. b. Vesuvius: zwar Welschland gibt man zu u. s. W. Vielguet: Prometheus hatte zwar u. s. w.
106. ziemlich, in der alten buchstäblichen bedeutung: wie es sich geziemt.
107. geren, schoss, aus der schriftsprache zwar verbannt, aber in ganz Süd- und Mitteldeutschland noch volksüblich vgl. Schmeller 2, 62.
115. 120. als eine bei Fischart im verse sehr häufig vorkommende verkürzung von alles. Erklärung der messe der thiere(Os. Schadaeus s. 62):
Diss deut, dass die Messbrüller Art
Kein Hirn noch Witz hat vnterm lesen,
Vnd als vergifften mit den Messen. Bundbäpstler v. 40. Flohatz v. 1264 u. s. W., auch bei Hans Sachs, Kaspar v. d. Roen und noch weiter rückwärts sehr üblich.
125. derhalben auss. 127. o auss. eine Fischart sehr geläufige verwünschungsformel, unserem eceg, fort ähnlich, doch stärker. Ehezuchtb.: derhalben auss, was sich nicht recht vereinet; Praktik: O auss mit Arzenei, Zuckerei vnd Zauberei. noch stärker ist Pfeu auss, pfuy auss Flohatz 821. Kehrab 381. Garg. F7b.
139. schimpfen noch in der alten bedeutung scherzen; erst mit dem ende des 17. jh. geht diese ältere bedeutung völlig unter.
158. bekümmern, in umfassenderer bedeutung als jetzt, und nahe angelehnt an den bekanuten juristischen sinn des worts: mit beschlag belegen, mit arrest bestricken. ähn- lich in der alten übersetzung des Boccaz(ausg. v. 1561):»schau wie schön bistu nuon, sprach Pampinea, hett ich ein botten, ich wolte die farb bekümmern«“(dir das erröten vertreiben).
163. bedacht ein absolutes particip, dessen sich Fischart oft bedient: glückh. schiff v. 1151; Garg. 1582)(b, G6a u. v. a. st.; in ähnlichem sinne braucht er gleich absolut betrachtet Ehezuchtb. O2 b. nur ungeachtet ist uns in dieser construction übrig geblieben vgl. Grimm Gr. 4, 911.
167. unmündigen ist nach mhd. regel richtig ünmündigen betont, wie auch im Flo- hatz schwérleibige betont wird. s. zum Iwein v. 1391.
187. Gotts worts ist der subjects(causal-) genitiv zu regieren v. 186. es ist zu be- merken, dass nicht leicht die reine passivität, sondern nur die medialität der verben den genitiv hervorruft(wie im griech. 5 ε οαασα u. dgl.): der zustand des einen subjekts wird durch die thätigkeit des andern subjekts hervorgerufen;»Gottes worts regiert werden«


