Aufsatz 
Zur Geschichte des Klosters Wirberg / von [Karl] Glaser
Entstehung
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er keine anderen Kinder mehr hinterlaſſen hatte. Auffallend müßte es endlich erſcheinen, daß, wenn von jener Dynaſtenfamilie Hagen das Kloſter Wirberg herzuleiten wäre, dieſes mit den Minzen⸗ bergern nie in der geringſten Verbindung ſtand.

Manegold hat einer Familie niederen Adels angehört, deren Geſchlecht und Geſchichte bis jetzt noch in Dunkel gehüllt iſt.

II.

Wirberg war ein Kloſter für Auguſtinerjungfrauen. Ein ſolches Kloſter hatte bekanntlich ſchon der h. Auguſtin ſelbſt, unter Beihülfe ſeiner Schweſter als erſter Priorin, zu Hippon geſtiftet. Man begreift aber unter dem Namen der Auguſtinerinnen nicht blos die Nachfolgerinnen dieſer alten Kloſterfrauen(auch Einſiedlerinnen des h. Auguſtin genannt), ſondern eine Menge anderer Kloſterjungfrauen, die blos der allgemeinen Regel des Stifters ¹³) zu folgen vorgaben, aber in den Obſervanzen und in der Kleidung von jenen und unter einander ſelbſt ſehr verſchieden ſein konnten.

Die Kloſtertracht der Auguſtinerinnen zu Wirberg war ein langes ſchwarzes Gewand mit ſchwarzem, vorne herabhängendem Ledergürtel und mit weiten langen Aermeln, ein weißes Buſen⸗ tuch vom Kinn an bis über die Bruſt herab, über dem Kopfe ein ſchwarzer Ueberwurf, der bis an die Ellenbogen reichte, ſo daß blos das Geſicht, nichts aber vom Haarwuchſe ſichtbar war.

Dem Kloſter ſtand vor ein Propſt(praepositus), der ſich auch zuweilen procurator, pater, Vorſtender, Vorweſer nennt; ihm zur Seite eine priorissa, die auch magistra, mater, Meiſterin heißt. Viele in deren Namen ausgefertigte Urkunden beginnen mit den Worten: N. N. praepositus, N. N. magistra totusque Lonventus Sanctimonialium Ord. Augustini in Werberg. Neben der Priorin wird auch zuweilen eine subpriorissa angeführt ²¹). Sodann erſcheinen die dem Orden angehörigen Kloſterjungfrauen, alle aus dem Adelſtande, und endlich werden noch Süſtern oder Schweſtern erwähnt, welche ebenfalls die gewöhnlichen drei Gelübde abgelegt hatten, die aber von niederem Stande waren und die ökonomiſchen Geſchäfte des Kloſters zu beſorgen hatten. Die Einkünfte verwaltete ein ſogenannter Keller.

Wirberg ſtand, als innerhalb der Erzdiöceſe Mainz gelegen, unter dem dortigen Erzbiſchofe. Jedoch übte in Bezug auf äußere Angelegenheiten, insbeſondere auf Erwerb oder Veräußerung von Gütern, auch der Landgraf ſeine landesherrlichen Befugniſſe aus ²¹), ſowie er auch von dem jus reformandi Gebrauch machte ²¹).

Noch könnte ich ein ziemlich vollſtändiges Verzeichniß der Pröpſte und Priorinnen unſeres Kloſters, auch die Namen vieler Ordensfrauen mittheilen; allein der Raum dieſer Blätter geſtattet es nicht. Wir beſchränken uns deshalb lediglich auf die nachher zu nennenden Perſonen, welche bei Aufhebung des Kloſters ſich darin befanden.

¹²) August. epist. 109, in der Benedictinerausgabe 211, woraus die Regel Auguſtin's entnommen iſt. ²⁵) Kuchenbecker l. c. Coll. III, p. 109.

²) Beurkund. Nachricht von der Commende Schiffenberg Th. II, Beil., S. 4 u. 24.

²¹) Kuchenbecker I. c. Coll. III, p. 67.