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Zuveilen trift es ſich auch, daß einSe ler etwas verſteht, was gerabe nicht Strafe, nber doch einen Verweis verdient hätte. Er wird murhig, und klagt ſein Bergehen zu Hauſe. Auſtatt ihn zurecht zu weiſen, giebt man ihm Gehör und ertheilt ihm wohl gar den Rath: die Schule auf der Stelſe in ver⸗ laſſen, wenn der Lehrer eine Strafe über ihn verhängen würde. Die natürlihe Folge hier⸗ von ſt, daß ein ſolcher, auf ſeine Aeltern ſich ſlütend, dem Lehrer den Gehorſam verſagt, der auf dieſe Weiſe das, woran er Jahre lang ouſgebaut hat, nunn mit einem ſchmerz⸗ lichen Gefühle, durh einen Schlag nieder⸗ geriſſen ſüeht. Aber nur Geduld! Es wer⸗ den ſolche Menſchen, die den Ungehorſam, und die Unarten ihrer Kinder egen Lehrer und Erzieher, auf dieſe Weiſe unterſtihen, mit Gleichgültigkeit überſehen, uuld für eine Kleinigkeit halten, ſich am Eude auf das em⸗ pfindlichſte dadinch beſtraft fühlen, daß die⸗ ſelben ſpäterhin auch gegen die Aeltern ſelbſt, dieſes pflicht, und achtungsiwidrige Betragen ſih erlauben werden.
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