Aufsatz 
Untersuchungen auf dem Gebiete der deutschen Urgeschichte / ... Jacobi
Entstehung
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bildung erhalten hatte, besuchte er 3 ½ Jahre das Gymnasium zu Cassel und studirte 5 Jahre zu Marburg und Berlin Theologie und Philologie, unterzog sich dann sowohl der theologischen als philologischen Prüfung und schrieb zum Zwecke der Promotion in der philosophischen Facultät die Abhandlung de Tibulli amoribus sive de Delia et Nemesi Marb. 1844 S. 64. 8. Nachdem er darauf einige Zeit zu Cassel privatisirt hatte, begann er im April seine Lehrthätigkeit am Gymn. das., und wurde im Januar 1846 an demselben mit Versehung einer Hülfslehrerstelle, im Herbst 1848 einer Stelle als Lehrer am Progymnasium zu Schlüchtern beauftragt, wo er bis zu seiner Versetzung hierher wirkte. Mit dem Anfang des Winterhalbjahrs trat der Gymnasial-Practicant Gustav Fuhrmann, der seit dem Anfang des J. 1849 am hiesigen Gymnasium thätig gewesen war, vermöge einer allgemeinen Verfügung Kurfürstlichen Ministeriums des Innern, dass die Practicanten künftig in der Regel nach Ablauf eines Jahrs von den Gymnasien abgehen sollen, bis sie zu einer neuen Thätigkeit berufen werden, von seiner Wirksamkeit am hiesigen Gymnasium ab, wurde aber schon mit dem Anfang dieses Jahrs mit Versehung einer Lehrerstelle an dem Casseler Gymnasium beauftragt. Im Anfang des laufenden Jahrs gab auch der andere Practicant des hiesigen Gymnasiums, Friedrich Krause, mit Ge- nehmigung Kurfürstlichen Ministeriums des I. die bis dahin hier noch fortgesetzte Praxis auf, um eine sich ihm gerade darbietende Hauptlehrerstelle an einem Privat- Institut zu Hattingen in der Grafschaft Mark anzutreten.

Um die am Gymnasium noch bestehende Lücke auszufüllen, wurde der bisher schon mit Unterricht am Casseler Gymnasium beauftragte Lehrer Adolph Heermann, wel- cher früher von Ostern 1845 bis zum Herbst 1847 als Practicant am hiesigen Gymnasium (S. Jahresbericht von 1846 und 1848) und bis 1849 an dem zu Rinteln gelehrt hatte, durch einen hohen Beschluss Kurfürstlichen Ministeriums des I. hierher versetzt und be- gann am 3. März d. J. hier seine Lehrer-Wirksamkeit.

Durch einen hohen Beschluss Kurfürstlichen Ministeriums des I. vom 19. Februar d. J. wurde auf die Berichte der sämmtlichen Gymnasial-Directoren über den Erfolg der durch die Verfügung vom 19. October 1849 eingeführten Einrichtungen des Gymnasial-Unter- richts verfügt, dass 1) die Bestimmung wegfalle, nach welcher Versetzungen auch aus einer Ordnung(Unterabtheilung) der Classen in die andere nur einmal jährlich Statt fin- den sollen, 2) hinsichtlich der für die Mathematik vorgeschriebenen wöchentlichen Stun- denzahl nachgelassen werde, in den drei untern Classen(Sexta, Quinta und Quarta) in der Regel nur drei wöchentliche Lehrstunden anzusetzen. 3) Die Physik von dem Un-