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Norikum her durch Pertinax unterſtützt, mit Ernſt daran gehen auch Pannonien wieder zu gewinnen. Dies koſtete jedoch noch einen ſchweren Kampf. Die Feinde entſchloſſen, den Beſiß dieſer Provinz zu behaupten, leiſteten hartnäckigen Widerſtand oder erneuerten verdrängt ihre Einfälle, und die Thätigkeit des Kaiſers wurde viel⸗ fach durch Mangel an Geld gelähmt. Denn die außerordentlichen Rüſtungen hatten alle Caſſen geleert, und Markus mußte erſt die Koſtbarkeiten des kaiſerlichen Palaſtes in Rom öffentlich verſteigern laſſen, um auf dieſe Weiſe die Mittel zum Kriege zu erhalten, welche die unglücklichen Provinzen nicht aufbringen konnten. ¹) Der Krieg in Pannonien dauerte daher bis in das folgende Jahr(173). Da endlich wichen die feindlichen Völker nach großem Verluſte überall zurück; ²) die Markomannen aber erlitten noch auf dem Rückzug ³) eine ſchwere Niederlage. Dies hielt die Jazygen nicht ab, ihre Raubzüge in das Römiſche Gebiet zu wiederholen; noch im Winter 173 auf 174 ging eine Schaar derſelben über die zugefrorne Donau, um in Pannonien einzufallen. Hier wurden ſie aber von den Römern geſchlagen, ver⸗ folgt und dann in einem zweiten Treffen auf dem Eis der Donau faſt vernichtet. ⁴) So war endlich im Frühjahr 174 die Gefahr glücklich abgewendet, die Donaupro⸗ vinzen wieder gänzlich vom Feinde befreit.
Es bleibt nun noch die Zeit zu beſtimmen, in welcher die in dieſem und dem vorhergehenden§ erzählten Ereigniſſe vorfielen und zugleich den Zuſammenhang, der unter dieſen Ereigniſſen Statt fand, nachzuweiſen. Der zweite Markomanniſche Krieg, darüber kann kein Zweifel obwalten, begann im Jahre 172, wie Eutropius und Oroſius beſtimmt ſagen. ⁴*) In eben dieſes Jahr nun müſſen auch die mei⸗ ſten der bisher(§ 9, 10) erzählten Begebenheiten geſetzt werden. Um hierüber Gewiß⸗ heit zu erhalten, wollen wir zunächſt feſtzuſtellen ſuchen, in welcher Zeit und bei welcher Gelegenheit Markus ſich den Ehrennamen Germanifis erwarb. Die Mün⸗
¹) Jul. Capit. in Marco. c. 17 u. c. 21. Eutrop. Brev. Vi. 6. Aur. Vict. Epit. c. 16. ²) Jul. Capit. in Marc. c. 17.
³) Jul. Capit. in Marco. c. 22. in ipso transitu Danubii elevit, ſi rehe auch Dion. Cass. LXXI. c. 8.
4¹) Dion. Cass. LXXI, c. 7.
⁵³) Eutrop. Brev. VIII, 6. Quum apud Carnuntum jugi triennio perseverasset(nemlich bis 175). Oros. VII, 15.


