— 85—
nicht bewerkstelligen lassen, die Lage dieser Lectionen aber ausserhalb derselben (z. B. an sonst freien Nachmittagen) für die Schüler eine grosse Last sind. Da nun (Ceit Einführung der Wechselcöten) jetzt auch noch die Unterschiede der Oster- und Herbstclassen hinzukommen, wird es geradezu zur Unmöglichkeit, die auf verschie- denen Stufen stehenden, zu verschiedenen Zeiten in Quarta und Tertia eintretenden Schüler zu einem einheitlichen Geschichtscursus zu verbinden. Der Director hat daher, im Einverständniss mit dem Herrn Prof. Dr. Janssen, über diesen Noth- stand am 20. Mai 1879 den Behörden einen ausführlichen Bericht vorgelegt und hofft, dass dieser ebenso abnorme als äusserlich unhaltbare Separatunterricht dem- nächst ganz oder theilweise beseitigt werde.
5. Für den evangelischen Religionsunterricht ist seit dem Sommer 1879 eine Inspection durch die hiesigen ev. Geistlichen angeordnet.
Die Form der Quartal- und Semesterzeugnisse und die Zeugnissprädicate waren gegen Ende des Jahres 1879 Gegenstand sorgfältiger Erwägung für die Lehrerconferenz. Die Prädicate wurden aufs Neue festgestellt und es wurde beschlossen, statt der Censurbücher Censuren auf einzelnen Blättern, wie diese auf allen übrigen Gymnasien unsres Staates üblich sind, auszutheilen. Denn wenn auch die»Censurbüchlein« das Gute haben, dass darin die Reihenfolge aller Zeugnisse gleichzeitig dem Empfänger vor Augen liegt— quo fit ut omnis votiva pateat veluti descripta tabella vita pueri—, wird doch Mancher erfahren haben, wie unbequem ein solches»Censurbüchlein« von Gross-Quart- oder Klein-Folioformat zur Versendung durch die Post ist, und dass es zweckmässiger ist auch in dieser an sich unbedeutenden Aeusser- lichkeit sich dem allgemeinen Gebrauch anzuschliessen; überdies wird dadurch eine nicht un- erhebliche Mehrausgabe dem Aerar erspart. Diese Veränderung wurde von Hochlöbl. Curatorium durch Verfügung vom 26. November 1879 genehmigt und ist seit Weihnacht 1879 eingeführt.— Im Sommer 1879 wurde unter den Lehrern eine Reihenfolge für die Festreden und die Programm-Abhandlungen festgestellt.
Für Fachgenossen und vielleicht auch für das grössere Publicum dürfte es von Interesse sein zu erfahren, wie wir, im Einverständniss mit der städtischen und staatlichen Schulbehörde, gemeint haben die Schwierigkeiten der Ein führung des Wechselcötus am besten zu überwinden. Da das Lehrercollegium sich mit Entschiedenheit für die successive Einführung erklärt hatte und das verehrliche Patronat nicht auf der simultanen bestand, wollte man zuerst jedes Jahr bis zum Sommer 1883 eine Herbstclasse ausfallen lassen, und demnach fiel im Sommersemester 1878(siehe vorj. Progr. S. 99 und 112) die Sexta B aus. Da hiedurch fünf Jahre hindurch in dem Lehrerbestand und der Lectionenvertheilung die bedenklichsten Störungen hätten entstehen müssen, wurde, nach nochmaliger sorgfältiger Berathung, ein etwas andrer Modus der allmähligen Einführung zwischen dem Lehrercollegium und der Patronats- behörde vereinbart, welcher die Genehmigung des Königl. Provinzial-Schulcollegiums erhielt. Durch diesen wurde die der ganzen Organisation nachtheilige Lücke vermieden, so dass im Sommersemester 1879 ein halbjähriger Quinta-Cursus(für die Nichtversetzten ein Repetitions- cursus, für einige wenige der besten aus Sexta Versetzten, um das Quinta-Pensum in einem


