Aufsatz 
De Demetrii Phalerei vita, rebus gestis et schriptorum reliquiis : Part II / Christian Ostermann
Entstehung
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14. Uber die eigenthümlichen Vorzüge Herodots als Geſchichtſchreiber. Vortrag des Abiturienten Aloys Endres, an deſſen Schluſſe er im Namen der übrigen Abiturienten von der Schule Abſchied nehmen wird.

15. Virg. Aen. IX, 225 295:Cetera per terras omnes animalia somno etc.; vorgetragen von dem Oberſecundaner Ferdinand Gößmann. 1

16. Babel, von Geibel; vorgetragen von dem Oberſecundaner Karl Bode.

17. Welche Umſtände wirkten beſonders günſtig auf Goethe's Jugendentwickelung? Vortrag des Un⸗ terprimaners Alfred Merz, der am Schluſſe desſelben die Abſchiedsrede des Abiturienten Endres im Namen der zurückbleibenden Schüler beantworten wird.

18. Choral aus Paulus, von Mendelsſohn⸗Bartholdy. Zweiter Sängerchor(Gemiſchter Chor).

19., Entlaſſung der Abiturienten. Bekanntmachung der Verſetzungen in höhere Claſſen und Abtheilungen.

Die Austheilung der Cenſuren und die Collocation der Schüler nach ihren Geſammtleiſtungen erfolgt hierauf, als Privatact der Schule, in den Claſſenzimmern.

Alle Freunde der Jugendbildung, insbeſondere die Eltern und Angehörigen der Schüler, werden um freundliche Theilnahme an der öffentlichen Prüfung und Schlußfeierlichkeit angelegentlichſt gebeten.

Das neue Schuljahr wird Montag den 20. April, 8 Uhr vormittags, im Prüfungsſaale mit Choralgeſang(Nr. 2 des Geſangbuches) und Gebet eröffnet werden.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium, welche unter Vorlage eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines und eines Zeugniſſes über den bisher genoſſenen Unterricht erfolgen müſſen, iſt der Unter⸗ zeichnete am 16., 17. und 18. April in den Vormittagsſtunden anzunehmen bereit.

Die Angemeldeten müſſen, wenn ſie nicht unmittelbar vorher ein anderes kurheſſiſches Gymnaſium be⸗ ſucht haben, ſich einer Prüfung unterziehen und haben ſich zu derſelben, mit Feder und Papier verſehen, Montag den 20. April, 8 Uhr vormittags, im Prüfungsſaale des Gymnaſiums einzufinden.

Wer in die Sexta eintreten will, muß in der Regel das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Die Vorkenntniſſe, welche für dieſe Claſſe verlangt werden, ſind: a) Fertigkeit im deutlichen und nach Verhältniß dieſer Altersſtufe ausdrucksvollen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) Fähigkeit, eine kurze Geſchichte mündlich und ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler nachzuerzählen; c) Fer⸗ tigkeit im Rechnen der vier Species mit ganzen Zahlen; d) Kenntniß bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſind hienach zur Aufnahme in die Sexpta, in welcher Claſſe dieſe Sprache von ihren erſten Anfangsgründen an gelehrt wird, nicht erforderlich.

Fulda, den 16. März 1857.

Rarl Schwartz, Gymnaſial⸗Director.