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1715 bis ans Ende deſſelben, Bürcklin den 5t gemacht¹). Die Urſache iſt unbekant. ²) Von 1723 im letzt. quartal bis 1740 da Sommer Vus ward. Dies geſchahe wegen M. Junghanßen der von 1723 an bei der Helfte des salari in Ruhe geſetzt worden und erſt 1738 geſtorben, in welchem Jahr aber auch Reitz ſtarb, daher der neue nur in deſſ. Stelle tratt. Die andre Helfte des Junghanßiſchen Salarii hab. die andern unter ſich getheilt«). Endlich-) von 1761—1766 wegen der elenden Zeiten, da auch die 4 andren das gantze Salarium quinti getheilt. Daß eine ſolche Theilung nicht weniger zu andern Zeiten wenn nur 4 praeceptores geweſ., geſcheh. ſey, läſt ſich aus einem Univerſitätsbericht der 1706 wegen einer geſuchten Zulage der praec. class. ergang., gantz deutlich ſchlieſen. Er lautet alſo: Durchlauchtigſter Landgraf pp. Als, bei Ew. fürſtl. Durchlaucht die ſämtliche Praeceptores Classici des fürſtl. Paedagogii allhier, in dem wieder hierbei kommenden Memorial um Vermehrung ihrer Beſoldung unterthänigſt nachgeſucht, haben E. f. Durchlaucht in dem an uns abgelaſſenen fürſtl. Reſeript in Gnad. befohlen, daß weil berührter Praeceptorum Competen⸗ gering und dannehero Ihnen eine Zulage wol zu gönnen, wir dannenhero ob denen Supplicanten ex fisco Academico entweder in Geld, oder theils Geld, theils Frucht etwas zuzu⸗ legen, und, da dieſer keines ſeyn könte, wie denenſelben ſonſten zu helfen, wol über⸗ legen und E. f. D. ſo dann davon unſern unterthänigſten Bericht und ohnmaßgebliches Gutachten erſtatt. ſollten. Nachdem wir nun hiervon in verſamlet. Conſiſtorio zu ver⸗ ſchieden. malen conſultiret und aber insgeſamt befund., daß bei gegenwärtigem Zu⸗ ſtand des ſo ſehr onerirten und faſt erſchöpft. fisci Academici, berührten praeceptoribus kein beſtändiges augmentum salari zu machen ſey, gleichwol aber vor höchſtbillig erkant, daß ihnen ad interim ein adiuto oder Verehrung gereicht werde, da denn einige von uns vermeinet, daß 5, andre aber 10 Achtel Korn⁵), ex fisco einem ieden pro nunc, zu geben ſeynd: So haben E. Hf. D. wir ſolches hiermit berichten und ſo wol die Determination dieſes adjuto, als auch, ob, wie einige ebenmeſig vermeynen der numerus der ietzo ſtehend. 5 praeceptorum, bei ereignender vacanz, wieder auf 4 Perſohnen, wie vormals geſchehen, hinkünftig zu reducir. und zu restringir. ſey, damit des abgehend. 5. praeceptoris beſoldung, denen übrigen 4 wieder zuwachſe, E. Hf. Durchl. gnädigſter Disposition gehorſamſt über⸗ laſſen ſoll., die wir in aller treue und Devotion beharren, Gieſen d. 2t Jan. 1708.
Doch ſind auch von 1676—1681 ſechs praeceptores geweſen, da zween zu⸗ gleich, nämlich Runckel u. Schenck die unterſte Stelle ſo erhalt. daß ſie die Beſoldung theil. u. vor ein. Mann paſſiren ſolten.“
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Die Beſoldung benannter Lehrer iſt gegenwärtig¹) ſo klein daß kaum eine ledige Perſohn damit auszukomen weiß. Doch haben ſie verſchiedene kleine Zulagen erhalten als 1670 der prim(us) 30, der Sec. 25 und die übrige 20 fl.— 1694 die erſten ieder 3 Achtel Korn, 1708 ieder 10 Achtel Korn 1719 100 rthlr aus dem geiſtl. Land⸗ kaſten u. aus dem fisco. acad. iedem 5 Achtel Korn und 5 rthlr Holzgelder wobei
¹)= mitverwaltet. ²) Die unten folgenden Frequenzziffern machen dies einigermaßen begreiflich. 3, So kam es, ſ.§ 3.
¹) circa 1769.


