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hieſigen Gymnaſium und wurde im April 1845 dem Gymnaſium zu Caſſel als beauftragter Lehrer zugewieſen, im Mai 1846 aber in gleicher Eigenſchaft an das hieſige verſetzt. Durch höchſtes Re⸗ ſeript vom 19. November 1846 wurde er hier zum Hülfslehrer proviſoriſch, durch Allerhöchſtes Reſeript vom 19. Juni 1851 als ſolcher definitiv, ſo wie durch Allerhöchſtes Reſeript vom 30. De⸗ cember 1853 zum ordentlichen Gymnaſiallehrer allergnädigſt beſtellt. Durch Allerhöchſtes Reſeript vom 9. Februar 1859 wurde ſein Gehalt auf 600 Thalern allergnädigſt erhöht. Im März 1858 wurde er von einem Bruſtleiden befallen, welches trotz der ſorgfältigſten Pflege immer weiter um ſich griff und ihn nöthigte, ſeiner Thätigkeit als Lehrer zu entſagen. Sein langwieriges, immer zunehmendes Leiden ertrug er mit muſterhafter Ergebung: die Hoffnung, wieder zu geneſen, ver⸗ ließ ihn nicht bis zu ſeinem Ende. Er war ein gewiſſenhafter und eifriger Lehrer, ſeinem Berufe mit ganzer Seele ergeben, wie ſich auch während ſeiner Krankheit und namentlich noch in ſeiner Todesſtunde auf eine rührende Weiſe zeigte. Die allgemeinſte Theilnahme, beſonders auch von Seiten der Schüler, gab ſich bei der Beerdigung, am 12. December, kund. Am 13., 14. und 15. December wurde in der Gymnaſialkirche der Trauergottesdienſt für denſelben gehalten.
19. Durch Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums vom 13. December 1859, zu Nr. 9287, wurde der Unterzeichnete ermächtigt, für die Beſorgung des Schreibunterrichts und der Expeditions⸗ geſchäfte der Verwaltungs⸗Commiſſion durch einen geeigneten Vertreter vorläufig Sorge zu tragen.
20. Gegen Weihnachten ſchied aus ſeinem hieſigen Wirkungskreiſe Herr Inſpector Wendel, zum Superintendenten und Conſiſtorialrath in Hanau ernannt. Das Gymnaſium, zu welchem der⸗ ſelbe, wie namentlich das Programm vom Jahre 1855 meldet, längere Zeit als evangeliſcher Religionslehrer in einem nähern Verhältniſſe geſtanden hatte, verlor durch ſeinen Abgang hier einen warmen Freund und edlen Wohlthäter. Für die vielen Beweiſe freundlicher und theilneh⸗ mender Geſinnung bleibt ihm die Anſtalt ſtets zum Dank verpflichtet.
21. Mit dem 2. Januar übernahm der Muſiklehrer Odenwald dahier den Schreibunter⸗
richt und die Beſorgung der genannten Geſchäfte.
22. Am 4. Februar wurde das Andenken an Hrabanus Maurus, den Begründer des deutſchen Schulweſens, Vorſteher der Kloſterſchule Fulda, in herkömmlicher Weiſe durch eine öffent⸗ liche Schulfeierlichkeit begangen. Bei derſelben hielt der Oberprimaner Emil Kriſch einen la⸗ teiniſchen Vortrag über das Thema:„Concordia parvae res crescunt, discordia maximae di- labuntur“; deutſche Vorträge hielten der Unterprimaner Richard Wehner und der Oberprimaner Guſtav Claus und zwar jener über das Thema:„Inwiefern verdient Winfricd Bonifacius mit Recht den Namen eines Apoſtels der Deutſchen?“ und dieſer über das Thema:„Wodurch nimmt das Nibelungenlied ſeine hervorragende Stellung unter den deutſchen epiſchen Gedichten des Mittel⸗ alters ein?“ Gedichte wurden declamirt von den Oberſecundanern Rudolf von Biſchoffs⸗ hauſen und Valentin Werner, dem Obertertianer Johann Böſchen, den Untertertianern Ferdinand Kampe und Wilhelm Wolf, dem Quartaner Max von Schlereth, den Quin⸗ tanern Bernhard Wenderhold und Rudolph Weber, den Sextanern Heinrich Rull⸗ mann und Richard Wehner. Die beiden Sängerchöre des Gymnaſiums trugen der Feier des
Tages angemeſſene Geſänge vor.


