Aufsatz 
Beitrag zur Geschichte des landesherrlichen Kirchenregiments in den evangelischen Gemeinden zu Frankfurt am Main / Ernst Trommershausen
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Beitrag zur Geschichte des landesherrlichen Kirchenregiments

in den evangelischen Gemeinden zu Franktfurt a. M.

Non scholae sed vitae.

Die hohe Bedeutung gesunder Verhäaltnisse in den kirchlichen Gemeinden einer Stadt für das sittlich-religiöse Leben und besonders für die Erziehung der heranwachsenden Jugend in Schule und Haus würde allein schon die Behandlung eines Stoffes aus der Kirchen- geschichte Frankfurts in dem Programm unseres Gymnasiums rechtfertigen, zumal da unser Gymnasium nicht nur der Zeit der Reformation seine Entstehung verdankt, sondern auch bis in die Neuzeit einen spezifisch protestantischen Charakter getragen hat. Mit einem Beitrag zur Geschichte des landesherrlichen Kirchenregiments in den evangelischen Ge- meinden zu Frankfurt a. M. hofft aber der Verfasser den evangelischen Gemeinden gerade in der jetzigen Zeit auch insofern einen Dienst zu erweisen, als dadurch vielleicht manche irrtümliche Vorstellung von der früheren Selbständigkeit der kirchlichen Gemeinden gegen- über dem Staat berichtigt, manche Sorge um die Erhaltung ihrer Freiheiten in der Zukunft beseitigt und manches Widerstreben gegen eine Umgestaltung und Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse gemindert werden möchte. Nur der Wunsch, eine Verständigung über die wich- tigen und schwierigen Fragen kirchlicher Organisation, welche die lutherische Gemeinde schon seit Jahren beschäftigt haben und auch die reformierten Gemeinden Frankfurts nicht unberührt lassen können, zu erleichtern, veranlaſste den Verfasser, den Verlauf der geschicht- lichen Entwicklung, den das landesherrliche Kirchenregiment genommen hat, durch Zusammen- stellung der wichtigsten kirchenrechtlichen Bestimmungen bis auf die Gegenwart darzu- legen.

Wahrend der Arbeit ist sich der Verfasser der Schwierigkeit der Aufgabe immer mehr bewuſst geworden; handelt es sich doch nicht allein um eine Sammlung und Sichtung eines reichen und über Jahrhunderte ausgedehnten Stoffes, der in Bibliotheken und Archiven zer- streut liegt, sondern auch um eine beständige Berücksichtigung der kirchenpolitischen und kirchenrechtlichen Lage und Entwicklung in den evangelischen Landeskirchen Deutschlands. Denn von hier aus erhalten die Frankfurter Verhältnisse erst ihre eigentümliche Beleuchtung. Die Hoffnung aber, daſs auch schon eine unvollkommene Behandlung des umfangreichen und schwierigen Stoffes gerade in der Gegenwart für die evangelischen Gemeinden Frank- furts einigen Wert haben könnte, liefs den Verfasser mannigfache Bedenken überwinden.

Bekannt ist ja, daſs die Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse, die man in Frank- furt seit vielen Jahren erwartet, von den einen ebenso sehr gefürchtet, wie von den anderen gewünscht wird. Schon nach den Ereignissen des Jahres 1866 glaubte man vielfach, die neue Regierung würde auch die Selbständigkeit der Frankfurter Kirchengemeinden beseitigen; man irrte; denn nach einem Verlauf von nunmehr dreiſsig Jahren besteht dieselbe kirchliche Verfassung, wie zur Zeit der freien Reichsstadt, noch unangetastet, und nur ganz unwesentliche

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