Aufsatz 
Die politische Geschichte der Frankfurter Juden bis zum Jahre 1349 / vom ... I. Kracauer
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da finden wir unter den Auswanderern wohl Mainzer, Wormser, Speierer und Oppenheimer Juden:), aber nicht Frankfurter Juden, so geborgen fühlten sie sich unter dem Schutze des Rates. Nur ein Teil der Flüchtlinge erreichte das gewünschte Ziel, nicht aber der wegen seiner Gelehrsamkeit und seines Charakters hochgeschätzte Rabbi Meier von Rotenburg; er ward unterwegs gefangen genom- men, an König Rudolf ausgeliefert und auf das Schloß Ensisheim im Oberelsaß gebracht. Gegen ein ungeheures Lösegeld 20000 Mark wollte der König ihn freilassen, aber Meier untersagte den Juden, dieses zu zahlen, damit nicht jeder geldgierige Fürst mit den jüdischen Gelehrten so verfahre, und so blieb er bis zu seinem Ende in übrigens durchaus milder Haft in Ensisheim. Aber auch seine Leiche lieferten die Nachfolger Rudolfs den Juden lange Zeit nicht aus, um aus ihrem Verkauf möglichst viel Geld herauszu- pressen. Da entschloß sich ein Frankfurter Jude, namens Süß- kind Wimpfen, das hohe Lösegeld dem zweiten Nachfolger Rudolfs, dem König Albrecht I., zu zahlen. So ward Rabbi Meier erst 14 Jahre nach seinem Tode im Jahre 1307 auf dem Friedhof in Worms beigesetzt. Als einzigen Lohn hatte Wimpfen nur verlangt, neben ihm bestattet zu werden, was auch geschah).

In sehr unangenehmer Weise kündigte sich für die Frankfurter Juden der Nachfolger Rudolfs an. Der geldarme Adolf von Nassau lebte nach seiner Wahl längere Zeit in Frankfurt und hielt dort Hof auf Kosten der Bürger. Als diese nun auf Zahlung der vor- gestreckten 20000 Mark Silber drängten, verfiel er auf das be- queme Mittel, sie von den Juden vielleicht in Form eines Zwangsdarlehns zu erheben. Da trat der Stadtschultheiß Heinrich von Praunheim in mannhafter Weise für die Juden ein; er widersetzte sich so entschieden dem Vorhaben des Königs, daß dieser nicht den Mut hatte, gegen die Frankfurter Juden vorzugehen.*)

¹) Graetz S. 173; Schaab S. 58; Wiener, Regesten zur Geschichte der Juden in Deutsch- land während des Mittelalters, Vorwort XII ff.

) Siehe Graetz l. c. S. 174 und Wiener, Vorwort XIV- XVI.

³) Chronicon Colmar., ed. Jaffé in Monum. Germ. XVII, S. 257; Reg. bei Wiener S. 15 Nr. 91. Der ganze Vorfall ist in mehr als einer Hinsicht auffallend. Die Juden ge- hörten ja als Kammerknechte dem Kaiser an, waren noch nicht, wie später, in den Be- sitz und Schirm der Stadt gelangt. Wie dürfte also der Schultheiß sich erkühnen, so gegen den König aufzutreten? Offenbar baute er dabei auf die Schwäche und Hilflosig- keit des Herrschers. Kriegks Ansicht, daß der Schultheißim Interesse der Gerechtig- keit gegen den deutschen König aufgetreten sei,...gegen den schreienden Mißbrauch seiner Gewalt(s. Gesch. von Frankfurt a. M. S. 131 und 132) will nicht recht einleuchten, eher die Ansicht(Frankfurter Bürgerzwist im Mittelalter S. 413), daß die als Steuer geforderte Summe weit über die Kräfte der damaligen Frankfurter Judenschaft ging. Noch weniger stichhaltig ist die Meinung Kirchners(Gesch. der Stadt Frankfurt Band I S. 149), daß der Schultheiß so handeln mußte im Interesse der Bürger, denn die so aus- gepreßten Judenhätten dann wieder durch die Künste des Wuchers die Summen von den Bürgern erpreßt, so daß dann die Steuer auf sie gefallen wäre.