Rector seinen selbsteigenen Horis abwartet; hierüber geben Zeugnifs seine Discipuli,— ja, welches zu bedauern, sie seine eigene Schule selbst an- klagen. Zu geschweigen, daſs er ihnen in Besuchung des Gottesdienstes mit schlechter Pietät und Exempel nicht ohne groſsen Schaden und Ver- druſs vorgehet und über dies alles von männiglichen mehr pro politico als scholastico gehalten wird. Was ist auch Wunder, wenn in andern Classi- bus die Praeceptores den schuldigen Fleiſs, als die an ihrem vorgesetzten Haupt keinen Bessern vor Augen sehen, in ihrem Amte nicht leisten?« Zu- letzt tragen die Prediger darauf an, den Rector zu entlassen, der jeder- zeit correctionis impatiens gewesen und dem nicht viel einzureden. Im- maſsen vor Jahren eines verstorbenen Predigers sel. Exempel bekannt, der nur ein einiges Wörtlein in examine publico einen Knaben gefragt, von ihm, dem Rectore, aber übel angefahfen.— Bemerkenswerth ist, daſs die Scholarchen schon den 20. Juli dem Rathe angezeigt hatten, daſs der Rectoraldienst zu bestellen. Cravelius kam darauf um seine Entlassung ein, welche ihm nicht verweigert wurde,„weil er seiner verhofften bessern Ge- legenheit nach, anderer Ort in Dienst zu begeben, vorhabe, so sey niemand ihn zu verhindern, vielmehr dazu zu befördern wohlgeneigt.“ Zeugniſs v. 2. Sept. 1617.
Solche Finsterniſs ging dem, Licht und Segen fernhin verbreitenden, Decennium voraus, von welchem wir nun zu handeln haben.
Nachdem also der Rector Cravelius entlassen war, hat E. E. Rath zuvörderst den Scholarchen anbefohlen mit Zuthun der Visitatoren und Ecclesiae Ministrorum sich nach einer andern Person umzusehen, welcher hiesige verfallene lateinische Schule wiederum mit Ehre, Lob, Nutzen und Frommen aufzubringen vertraut werden möge. Welche dann sich solches haben herzlich und mit Ernst angelegen seyn lassen und fleiſsig nach einem solchen qualificirten Manne getrachtet. Als nun beneben andern mehr auch Mag. Henricus Hirtzwigius, damals Conrector zu Speyer, vorgeschlagen worden, welcher höchlich von ihnen recommendirt wegen seiner sonder-
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