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ben, auseinanderſetzen und namentlich nachweiſen, daß diejenigen, für welche ſie um Dispenſation nachſuchen, Privatunterricht ge⸗ nießen. Bey den öffentlichen Prüfungen ſollen alsdann dieſe Schüler gleich den andern, welche die genannten Lectionen beſu⸗ chen, geprüft werden und dieſelben, wenn ſie nicht Kenntniſſe und Fortſchritte zeigen, mit welchen man Urſache hat zufrieden zu ſeyn, zum Beſuchen der Stunden, von welchen ſie befreyt waren, an⸗ gehalten werden. Indeſſen iſt nicht einzuſehen, warum die Schü⸗ ler, welche den genannten Privatunterricht genießen, nicht auch die Stunden in dem Pädagog dabey beſuchen können. Bey dem Unterrichte im Schreiben kann allerdings die Verſchiedenheit der Handſchriften entſchuldigen, allein das Beſuchen der franzöſiſchen Stunden wird neben dem Privatunterricht nicht nur nicht ſchaden, ſondern im Gegentheil das ſchnellere Fortſchreiten der Schüler be⸗ fördern.
Für das Rechnen ſind 3 Abtheilungen für die Schüler der 3 untern Klaſſen, und für jede wöchentlich 2 Stunden beſtimmt. Dieſer Unterricht wird zu gleicher Zeit ertheilt, damit die Schüler ohne Rückſicht auf die Klaſſe, in welcher ſie nach ihren Kenntniſ⸗ ſen in der lateiniſchen Sprache ſihen, gerade derjenigen Abtheilung zugetheilt werden können, die für ſie die nühlichſte iſt. Dieſe Di⸗ viſionen greifen organiſch in einander, ſo daß die untere für die obere vollſtändig vorbereitet.
Füͤr


