Aufsatz 
Festschrift zur Gedenkfeier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt / Königliches Gymnasium Wiesbaden
Entstehung
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VoOrWort.

Am 22. Juni 1844 wurde von Sr. Hoheit dem Ierzog Adolf von Nassau mit Zu-

stimmung der Landstände ein Gesetz erlassen, dessen erster Paragraph folgendes bestimmte:

Das Gymnasium zu Weilburg und die Pädagogien zu Hadamar und Wiesbaden sollen zu Gymnasien in der Art erweitert werden, dafs darin der Unterricht zur Vorbereitung für die Universität von dem Übertritt aus der Elementarschule bis zum Abgang auf die Universität erteilt wird. Diese Gymnasien sollen in UÜbereinstimmung mit der in§ 17 des Edikts vom 24. März 1817 erteilten Vorschrift, und zwar Wiesbaden mit Lehrern von beiden Konfessionen, von den anderen aber Weilburg vorzugsweise mit evangelischen und Hadamar mit katholischen

Lehrern besetzt werden.

Nach dem Datum dieses Gesetzes wäre der 22. Juni d. J. der Tag gewesen, an dem das Wiesbadener Gymnasium die Gedenkfeier seines fünfzigjährigen Bestehens zu begehen hatte. Aber in Wirklichkeit ist die Anstalt schon etwas früher ins Leben getreten. Denn auf den Befehl des Ierzogs benachrichtigte die Nassauische Landesregierung den Rektor des Pädagogiums Professor Lex durch Verfügungen vom 21. und 24. Mai 1844 von der beabsichtigten Neuordnung und gab ihm die Weisung, nach Ablauf der um 8 Tage ver- längerten Pfingstferien den bisherigen vier Pädagogialklassen zunächst die beiden unteren Gymnasialklassen hinzuzufügen.

Die Aufnahmeprüfungen wurden wührend der Pfingstferien abgehalten, so dafs am 10. Juni 1844 das neue Gymnasium in einer feierlichen Versammlung aller Lehrer und Schüler durch eine Rede des Rektors eröffnet werden konnte. Demgemäſs war der 10. Juni 1894. der Tag, an welchem die Anstalt auf ein halbes Jahrhundert ihres Wirkens zurückblicken durfte. Das Lehrerkollegium hat es aber nicht für zweckmälsig erachtet, den regelmälsigen und ruhigen Gang des Unterrichts durch eine in die Mitte des Sommerhalbjahres fallende gröſsere Festlichkeit zu unterbrechen und deshalb die Feier auf den letzten Schultag, auf Dienstag den 14. August d. J., verlegt, ein Beschluſs, mit dem sich das Königliche

Provinzial-Schulkollegium zu Cassel unter dem 6. März d. J. einverstanden erklärte.