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7. Auszeichnungen.
Seine Königliche Hoheit der Grossherzog haben Allergnädigst geruht, zum 25. November 1905 dem Herrn Professor Vogt das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Grossmütigen zu verleihen.
8. Sonstige Mitteilungen.
Vor Weihnachten noch konnte in diesem Schuljahr ein Krankenträgerkursus abgehalten werden, woran sich 12 Schüler der beiden Unterprimen beteiligten. Die Leitung der ganzen Veranstaltung führte in verdienstvoller und erfolgreichster Weise Herr Generaloberarzt Dr. Kunow. Wir nehmen gerne die Gelegenheit wahr, ihm den Ausdruck unseres wärmsten Dankes zu wiederholen.
An dem vom 29. März ab in Giessen stattfindenden naturwissenschaftlichen Fortbildungskursus wird Herr Oberlehrer Dr. Zulauf teilnehmen.
Gelegenheit zur Erlernung und weiteren Pflege der Stenographie war auch in diesem Schuljahre geboten und wurde reichlich benutzt.
V. Bekanntmachungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April, vormittags 9 ¼ Uhr.
2. Noch ausstehende Aufnahmeprüfungen werden an diesem Tage vorgenommen.
3. Die Eltern werden auch heuer darauf aufmerksam gemacht, dass Brüder, die verschiedene staatliche höhere Lehranstalten des Grossherzogtums besuchen, alle diejenigen Vorteile geniessen, auf welche sie früher nur als Schüler einer Anstalt Anspruch gehabt haben.
4. Die Eltern werden gebeten, sich zu Hause regelmässig über die Fortschritte der Schüler, soweit sie in den schriftlichen Arbeiten zu Tage treten, auf dem laufenden halten zu wollen. Zu diesem Zweck wird zu Anfang eines jeden Halbjahres den Eltern genau mitgeteilt, an welchen Tagen der Woche die vom Lehrer korrigierten und beurteilten Klassenarbeiten(die deutschen Aufsätze ausgenommen) zurückgegeben werden. Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich die Eltern die angegebenen Zeiten wohl merkten und die Vorlegung der Hefte von ihren Kindern auch regelmässig verlangten. Dagegen kann die Schule nicht verlangen, dass die Eltern diese Hefte mit ihrer Unterschrift versehen. Dies ist bei einigen Eltern üblich, bleibt aber volltändig in deren Belieben gestellt.
5. Die Eltern unserer Schüler werden uns zu jeder Zeit gerne bereit finden, die Schule und die Schüler berührende Fragen mit ihnen zu besprechen. Wir bitten ergebenst, keinen wichtigen Anlass dazu unbenutzt zu lassen. Die Schule bedarf zu ihrem Gedeihen unbedingt der unermüdlichen ehrlichen Mitarbeit besonnener Väter und Mütter.
6. Wir weisen die Eltern der auswärtigen Schüler darauf hin, dass die uns anvertrauten Schüler auch ausser- halb der Stadt Mainz, selbstverständlich auch in den Ferien, der Schulordnung, die den Eltern bekannt ist, unter- stehen.
7. Der Unterricht beginnt in der Zeit von Ostern bis Pfingsten um 8 Uhr vormittags und dauert bis 12 ¾ Uhr. Nach Pfingsten beginnt er um 7 ¼ Uhr und dauert bis 1 Uhr.
MAINZz, Ende März 1906.
Grossherzogliche Direktion des Ostergymnasiums: Dr. Helm.


