Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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Rector Herwig ſchreitet im Herbſt 1788 gegen Böhmers Rationalismus ein. 269

und alles geſetzmäßigen Verfahrens an das hieſige Gymnaſium berufen worden, 8) Was nur immer Bahrdt geſagt und gelehrt habe, das alles habe auch ich geſagt und gelehrt. Alle dieſe Behauptungen Poſſelts werden durch die vorhandenen Acten als richtig erwieſen. Böhmer erklärt dagegen Poſſelt für einen Ehrenſchänder, indem er dem Andenken an Bahrdt warme Worte leiht: Einſtweilen erkläre ich, daß ich auf der einen Seite ſtolz darauf ſein würde, in meinem dreißigſten Jahre ſo viel Wahres und Gutes geſagt und gelehrt zu haben, als Bahrdt in ſeinem fünfzigjährigen Leben geſagt und gelehrt hat, auf der anderen Seite aber auch wahrlich nicht alles geſagt und gelehrt haben möchte, was dieſer verdienſtvolle Unglückliche geſagt und gelehrt hat, weil ich bei weitem nicht in allem, was Bahrdt nur immer geſagt und gelehrt hat, mit ihm einerlei Meinung und zugleich überzeugt bin, daß D. Bahrdt ſelbſt vieles von dem, was er nur immer geſagt und gelehrt hat, zuverläſſig nicht zum zweitenmale ſagen und lehren würde, vieles mit bittrer, herz⸗ licher, nicht ſelten zu ſpäter Reue zurückgewünſcht hat.

Böhmer begann ſeine eigenmächtigen Eingriffe in den Lehrgang und in das Bekenntniß der Anſtalt, indem er ſchon im Frühjahr 1788 das vom Rathe approbirte Schulgebet der Secunda nach ſeinen freigeiſtigen Anſichten änderte. Dieſes Gebet enthielt u. A. folgende Stelle:Wir bitten Dich demüthig und in dem Namen Jeſu Chriſti, gib uns Deine göttliche Gnade und Segen, damit unſer Unterricht und unſre Erziehung wohl von ſtatten gehe. Sende zuvörderſt Deinen heiligen Geiſt in unſre Herzen, der uns in Deine Wahrheit leite. Laß in uns aufgehen die Er⸗ kenntniß Jeſu Chriſti, darin das ewige Leben beſtehet. Gib uns die wahre Weisheit, ſo da iſt die Furcht des Herrn. In der von Böhmer verfaßten Betrachtung, die ein Gebet nicht genannt werden konnte, kam dagegen folgende Stelle vor:Unſer wichtigſtes Geſchäft hienieden müſſe darin beſtehen, daß wir Dich Vater, der Du allein wahrer Gott biſt, und Deinen göttlichen Geſandten Jeſum Chriſtum erkennen, daß wir den heiligen Geſetzen dieſes liebenswürdigen Freundes und Erlöſers gemäß leben, und durch den Beiſtand Deines Geiſtes glauben und ein gutes Gewiſſen bis an unſer Ende bewahren mögen. Da der Scholarch J. D. Knode und der Viſitator Muhl ſchon ſeit einigen Jahren mit Rector Herwig in Unfrieden lebten, und auf Knodes Betreiben Böhmer nach Worms berufen worden war und von dieſem geſchützt wurde, ſo erſtattet Herwig am 27. Mai ſeine Anzeige über das Verhalten Böhmers nicht an das Scholarchat, ſondern unmittelbar an den Rath. In dem Vorgehen Böhmers erblickt Herwig eine Mißachtung der ſymboliſchen Bücher, auf die derſelbe Handtreue an Eides Statt geleiſtet, ein willkürliches Reformationsbeſtreben, das die Gewiſſen der Gemeinde, der Lehrer und Schüler beunruhige, das Anſehen der lutheriſchen Obrig⸗ keit beleidige, ein Aergerniß für die unſchuldige Jugend ſei und ein Anlaß zu unnützen Unruhen und Verdrießlichkeiten werde, die der Schule in der Stadt und nach außen hin ſchädlich ſeien. Als Böhmer im Herbſt 1788 gelegentlich der öffentlichen Prüfung die bibliſche Lehre von den Engeln behandelt und die Behauptung aufſtellt, in der Bibel ſei über Erſchaffung, Aufenthalt und Geſchäfte der Engel nichts Deutliches ausgeſagt, vermuthlich weil dieſer Artikel zu unſrer Seligkeit nichts beitrage: unterbricht Herwig den Conrector Böhmer vor dem geſammten Publikum in ſeinem Examen und Vortrag und erklärt ſeine Anſicht für Irrlehre, die er in dem Gymnaſium nicht dulde. Böhmer behauptet, er mache ſeine Schüler mit den verſchiedenen Meinungen vom Geiſterreich bekannt, und dürfe ſeine Schüler nicht zu blinden Nachbetern machen. Herwig wird heftig und der anweſende Dreizehner Scholarch J. D. Knode gebietet demſelben Stillſchweigen und Bericht an die gehörige Stelle. Als Knode dem Rector nach der Prüfung dieſe Auffaſſung wiederholt, erklärte Herwig:Der Magiſtrat könne in der Sache nicht entſcheiden; es beträfe die Symbolica, und darüber müſſe der Kaiſer und der Reichstag entſcheiden! So geſchah es, daß Knode als