Biſchof Matthäus und der ſechſte Vertrag oder die Pfaffenrachtung v. J. 1407. 17
troſtlicher Hoffnung, er ſollte ihnen den bann aufthun, bis auf ſeinen ausſpruch. aber die pfaffen waren heftig darwider und ließen das keineswegs paſſieren, ſchickten gen Rom heimlich andre legaten und erhielten den biſchof von Würzburg zu einem richter. dem hat der pabſt gewalt ge⸗ geben, daß er weltliche hülfe anriefe und daß er macht hätt, den könig und allermänniglich darzu zu dringen, daß ſie der Wormſer leib und gut möchten angreifen und ſie mit dem ſchwert dazu zwingen, daß ſie den pfaffen ihren willen thun müßten. als nun Worms in ſolcher gefahr ſtund und täglich überfalls ſich beſorgen mußte, ſchrieb ſie an alle ſtädt am rheinſtrom, desgleichen vielen grafen, rittern und edlen, auch dem ſtift Speier und Mainz, und beklagte ſich dermaßen, daß ſie ſich für niemands mehr angriffs beſorgte, den für dem pfalzgrafen. hierzwiſchen anno 1405 [14. Maij ſtirbt biſchof Eckhard.“(Flersheim, in Arnolds Ausg. der Wormſ. Chron., S. 157.)
„Nach ihm(1405) wird zum bisthum Worms, dem pfalzgrafen zu gefallen, vom pabſt präſentirt MNatthäus, ein ſchuhmachers ſohn von Cracau, welcher der zeit zu Rom war doctor theologiä, ein gelehrter mann, dann er zu Prag und Paris profeſſor und antiſtes theologicä⸗ ſcholä geweſen, hernachmals kaiſer Ruprechts confeſſionarius und ein guter prediger, daher er denn letzlich zum bisthum Worms kommen. iſt von könig Ruprechten gen Piſa aufs concilium geſchickt worden.— hat viel bücher geſchrieben.— dieſer als er von Rom kam gen Heidelberg, ſchickt er ſeine botſchaft gen Worms, inſinuirt ihnen eine bull, ſo vom pabſt empfangen und ließ an die von Worms geſinnen, daß ſie ihn zum biſchof empfangen wollten, ob er ſchon der zeit, dieweil die ſtadt banniert, nit im ſinn hätt, in Worms zu kommen. darauf ward ihm beſcheid, es könnte eine ſtadt nach gelegenheit vom handel nit wohl zur ſachen thun; doch wenn er der ſtadt ihre freiheiten beſtätigt, beſieglet und geſchwüre und der ſtadt thäte, was er billig thun ſollte, auch andre vor ihm gethan hätten, ſo wollte eine ſtadt hiergegen wiederum, fürnehmlich weil ſie ihn als einen gottliebenden biedermann hörte rühmen, auch thun, was ſie ſollt und einem andern biſchof vor ihm gethan hätte. alſo ſchied man der zeit freundlich und in güte von einander. nit lang hernach ließ er ſich vernehmen, er wollte gar keinen brief wie ſeine vorfahren beſiegeln; es hätte auch biſchof Eckhard mehr beſiegelt, als er ſollt. darauf ihm die von Worms zu entboten, ſie wollten ſich laßen begnügen, wenn ers in der form thäte, als zween oder drei vor Eckhardo ge⸗ than hätten. aber es war ihm auch nit gelegen.“*) Der Biſchof wollte in ſeinen Revers eine Beſtimmung bringen, wodurch er in allgemeiner Faſſung die Rechte des Stifts und des Klerus wahrte, aber hierauf vermochte der Rath nicht einzugehen. Damals verſuchte der Biſchof in der oben angedeuteten Weiſe(S. 14.) die Zünfte vom Rath abwendig zu machen und durch dieſe den Rath zu beſiegen; aber an den biſchof wurde jenes Schreiben geſchickt, aus dem die Treue der Zünfte gegen ihre Obrigkeit, den Rath, hervorleuchtete.
Nach vielen Verhandlungen wurde zwiſchen beiden Parteien vom Kaiſer Ruprecht im Jahre 1407, Samſtag vor Margarethä, unter Mitwirkung des Erzbiſchofs Johann von Mainz, Grafen zu Naſſau, ein neuer Vertrag abgeſchloſſen, der die Pfaffenrachtung genannt wird. In derſelben befinden ſich in Betreff des Ungelts folgende Beſtimmungen, die hier in moderniſirter Faſſung gegeben werden:„Wir Ruprecht ꝛc. haben entſchieden, daß die Burgermeiſter und der Rath zu Worms den vorgenannten Matthäum, Biſchof zu Worms, freundlich ſollen bitten, daß er ihnen wolle gönnen, daß die Minderung der Weinmaße, die daſelbſt zu Worms geſchehen iſt, dieſe nächſte ſieben und zwanzig Jahre nach Datum dieſes Briefs alſo verbleibe, und er ſoll ihnen auch ihre Bitte gewähren.“„Von des Weinſchanks wegen haben wir entſchieden: was die Pfaffheit
*) Flersheim, ſ. Arnolds Ausg. der Wormſ. Chron., S. 158, 159.


