Aufsatz 
Das Lyceum Carolinum : ein Beitrag zur Geschichte des Bildungswesens im Großherzogtum Frankfurt / Otto Liermann
Entstehung
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Caroli Principis Primatis Confoederationis Rhenanae, Magni Ducis Francofurtensis etc. etc. In Universitate Carolina ad Lyceum Francofurtense

receptus et civium Academicorum numero adscriptus est X

Legibus Magistratibusque academicis obedientiam policitus.

In cujus rei fidem praesentes litterae datae sunt. Sigillo Lycei munitae.

Francofurti die mense anno.

Anhang IV.

Disciplinar-Gesetze für die Kandidaten des Lyceums zu Frankfurt.

§ 1.

Die Kandidaten des Lyceums sind verbunden, die Vor- lesungen jedes Kursus ohne Ausnahme zu besuchen.

§ 2.

Wer in den sowohl unter dem Jahre als am Ende des- selben zu haltenden Examinen nicht bestehet, oder darin nicht erscheinet, erhält keine Entlassung aus dem Lehrkursus.

§ 3.

Sie haben die Vorlesungen unausgesetzt zu besuchen. Das willkührliche Ausbleiben wird mit gradweiß aufsteigenden Strafen, die bis zur Incarceration steigen können, geahndet. Wer sich unverbesserlich in diesem Fehler zeiget, wird als ein solcher, welcher der Lust zum Studiren ermangelt und nur andern ein böses Beispiel giebt, aus dem Lehrinstitute entfernet. Rechtmäßige Verhinderungen müssen, wenn die Strafe wegfallen soll, be- scheinigt werden.