Aufsatz 
Das Lyceum Carolinum : ein Beitrag zur Geschichte des Bildungswesens im Großherzogtum Frankfurt / Otto Liermann
Entstehung
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Anhang I. Dienstinstruktion für den Generalkurator desöffent- lichen Unterrichts im Grossherzogtum Frankfurt. Großherzoglich Frankfurtisches Regierungsblatt. Bd. I. Blatt 54, S. 633 635,

ausHöchste Verordnung, die öffentlichen Unterrichtsanstalten, deren Organi-= sation, Curatel und Fonds betreffend, Aschaffenburg, den 1. Februar 1812.

Von der Generalcuratel des öffentlichen Unterrichtes.

1) Die Oberaufsicht über sämtliche Unterrichtsanstalten in dem Großherzogthume wird unter ÜUnserer unmittelbaren Leitung einem Generalcurator des öffentlichen Unterrichtes an- vertrauet.

2) Derselbe hat, nach genommener Einsicht von dem Zustande des öffentlichen Unterrichtes in den vier Departe- menten, den Bedürfnissen desselben, den zu seiner Verbesserung vorhandenen oder erforderlichen Mitteln, Uns von Zeit zu Zeit Vorschläge zu machen, welche den besonderen Verhältnissen angemessen sind. Die Entwürfe zu allen in Unserm Namen zu erlassenden Schul- und Studienverordnungen, zu Instructionen für das Lehrpersonale, die Gutachten zur Besetzung erledigter Lehrstellen u. s. w. hat er unmittelbar an Uns zu stellen.

3) Ueber alle das Schul- und Studienwesen betreffende Vorstellungen, Bittschriften, Berichte und Gutachten hat er das Cabinetsreferendariat, und Unsere darauf erfolgenden Ent- schliessungen hat er den Betheiligten bekannt zu machen.

4) Die Protocolle, Berichte und Gutachten der in den einzelnen Departementen anzuordnenden Ober-Schul und Studien- inspectionen, der akademischen Senate und der Verwaltungs- stellen der Schulfonds werden an ihn unter der Aufschrift:

Curatel des öffentlichen Unterrichtes in dem Großherzog-

thume Frankfurt, eingeschickt. Gegenstände derselben, welche in den aufgestellten Grundsätzen und in den bestehenden Verordnungen ihre Er-