B/4 I — A S S. 2. 8 t 19 4 Vorbemerkung.
Auf dem knappen Raum, der in der Beilage zu dem dies- A jährigen Programm des Wöhler-Realgymnasiums zur Ver- fügung steht, soll eine durch bemerkenswerte Persönlichkeiten und Zustände eigenartige Schöpfung Carl von Dalbergs, des Großherzogs von Frankfurt, das nach ihm genannte „Lyceum Carolinum“(1812— 1814) auf Grund der im hiesigen Stadtarchiv aufbewahrten Akten schulgeschichtlich behandelt werden. In Betracht kommen insbesondere die Be- stände„Großherzoglich Frankfurtische Behörden X, 2(Lyceum, Jahrgang 1 und 2.)“,„Consistorial-Akten VIII und IX(Gym- nasium und Lyceum) sowie„Acta Senatus, Gymnasium, Tom I. (1814— 1817)“. Eine Anfrage bei dem Königlichen Staatsarchiv zu Wiesbaden ergab, daß dort berücksichtigenswerte Archivalien, die näheren Aufschluß über Dalbergs Fürsorge für das höhere Bildungswesen und über die damaligen Vertreter des geistigen Frankfurt hätten bieten können, nicht mehr vorhanden sind. Diese kulturgeschichtliche Studie ist eine Fortsetzung meiner Abhandlung„Ein Beitrag zur Geschichte des Gymnasiums und zur Frankfurter Gelehrtengeschichte“(Festschrift zur Einweihung des Goethe-Gymnasiums, Frankfurt a. M., 1897, 8. 19— 70), bildet eine Ergänzung zu Paul Darmstaedter, „Das Großherzogtum Frankfurt, Frankfurt a. M. 1901“ sowie zu Rudolf Jung,„Frankfurter Hochschul-Pläne 1384— 1866“ (Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst. Dritte Folge. Bd. IX. Frankfurt a. M., 1907, S. 35— 91). Sollten die literarischen Angaben, insbesondere zur Biographie und Bibliographie, aus- führlicher sein als es Mitforschern auf dem fruchtbaren Felde der Frankfurter Ortsgeschichte angemessen erscheinen könnte, so bitte ich zu beachten, daß bei diesem Kulturbilde aus der Franzosenzeit der weitere Kreis der Freunde der„Monumenta


