Aufsatz 
Der Uebertritt des Erprinzen von Hessen-Cassel zum Katholicismus / von Th. Hartwig
Entstehung
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und er versicherte dann auch wohl unter Thränen, wie leid es ihm sci, seinem alten Vater solehen Kummer bereitet zu haben. Aber in den nächsten Stunden war keine Spur mehr von dieser inneren Erregung zu erblicken. Mit der gewohnten Stimmung kehrte auch die Lust an den beliebten Vergnügungen zurück 2). Was ihm in seiner Situation am peinlichsten war, das war das Gefühl, nicht mehr im gleichen Masze wie bisher frei und ungebunden seinen Liebhabereien nachhängen zu können.

In religiöser Beziehung zeigte er eine bei einem katho- lischen Convertiten höchst seltene und auffallende Lauheit der dogmatischen Ansichten. Von dem Bestreben, andere für seinen Glanben zu gewinnen, dem man gerade bei den aus Ueberzeugung Uebergetretenen häufig begegnet, war in seinem ganzen Leben keine Spur zu erkennen. In Ge- prächen über Religion, welche indes seinem Geschmacke wenig zusagten, machte er ohne Bedenken die wiehtigsten Zugeständnisse. Ja, er erlaubte sich Aeuszerungen, welche der katholischen Kirche geradezu in das Gesicht schlugen. Kurz nach dem Kundwerden seines Uebertritts machte er die namentlich im Munde eines Neubekehrten significante Bemerkung, er wolle keine katholischen Pfaffen in das Land hineinführen, da er genugsam einseche, dasz solche gröszten- theils überflüszig wären und zu weiterem Unheil Aulasz gäben ²). Später bemerkte er einmal, er wäre von ver- schiedenen Irrthümern seiner Religion vollkommen überzeugt und dürfte auch dermaleinst, wenn man nicht sagen könnte, dass es aus Furcht oder weltlichen Absichten ge-

¹) Ueber die damaligen Gemüthszustände des Erbprinzen geben zahl- reiche Berichte und Briefe in den Assecurations-Acten genauen Aufschlusz. Ich glaube hier um so mehr auf diesen einfachen Hinweis mich beschränken zu können, als die spätere Darstellung vollauf Gelegenheit geben wird, Belege im Einzelnen zu erbringen.

²¹) Bericht des Geh. R. v. Eyben und des Generals Diede v. Fürsten- stein an den Landgrafen. Cassel 1. Okt. 1754. Ass. Act. I. 10.