Aufsatz 
Die Waldenser-Gemeinde Pragela auf ihrer Wanderung ins Hessenland : aktenmässige Untersuchungen / von Daniel Bonin
Entstehung
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Bei der allgemeinen Notlage des Landes dürfen uns diese Bedingungen nicht in Verwunderung setzen; sie waren durch die Staatsklugheit geboten, da es sich hier nicht um einen vorübergehenden Aufenthalt handelte.

Inzwischen wird in Zürich in der grossen Verordnung unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Escher beraten, was man auf einer nach Arauw zu berufenden Tagsatzung der Herren Ehrengesandten der übrigen Kantone in Bezug auf den Abmarsch der französischen Flüchtlinge vorschlagen wollte, ob die einzelnen Kantone ibreSchützlinge auf eigene Kosten abfertigen sollten, oder ob dies auf gemeinsame Weise durch dazu bestellte Kommissare zu geschehen habe. Von den gesammelten Geldern waren noch 4000 fl. übrig, die etwa noch für 6 Wochen ausreichen würden. Dem Geistlichen Jordan wird aufgetragen, bei den Waldensern dahin zu wirken, dass sie bereit wären zur Abreise, sobald bei eintretender besserer Witterung die Wege zum Ausmarsche geeignet wären. Bei dem französischen Gesandten wird um einenPass den Rhein hin- unter durch einen reitenden Boten nachgesucht, ebenso bei allen Fürsten und Herrschaften, durch deren Gebiete die Flüchtlinge ihren Weg zu nehmen hatten. Bei der Verschick- ung sollte ferner darauf geachtet werden, dasswo je möglich dass die so etwan von gleichen Gemeinden von Freund- und Bekanntschaft bei einander bleiben. Schaffhausen soll mit der rintlassung der Flüchtlinge den Anfang machen, damit die übrigen dann nachrücken könnten. Der Vorschlag Zürichs geht dahin, dass neben den nôtigen Fuhren einemMinistro 8 Rthr., einem Hauptmann 5, einer Mannspersohn über 10. Jahren 3, einer Weibspersohn über 10 Jahren 2 und Kindern unter 10 Jahren 1 ½ Rthr. als Weggeld mitgegeben werden möchte. Dazu waren weitere 3000 Rthr. nötig, von denen Zürich 750, Bern 1065, Basel 480, Schaffhausen 450 und St. Gallen 255 zu entrichten hatten. Die Kranken und Ge- brechlichen bleiben vorerst in der Schweiz, diejenigen, welche unterwegs erkranken, werden an bestimmten Orten bis zur Genesung verpflegt.

Die auf den März angesetzte Abreise der Waldenser