I. Verfügungen.
Copia.(Marburg den 11. Dezember 1746).
Friedrich, von Gottes Gnaden der Schweden, Gothen und Wenden König. Landgraff zu Hessen, Fürst zu Herssfeld. Graff zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda und Schaumburg.
Würdiger und Hochgelahrter, Lieber Getreuer! Uns ist geziemend referiret worden, was Ihr unterm praesentato vom 12. Aprilis huius anni wegen zeitherigen Verfalls des dortigen Paedagogii und dessen Ursachen unterthänigst einberichtet habt, wie nicht weniger, Wohin zu dessen Aushülffe durch aptirung vier besonderer Auditorien, Vermehrung derer Lectionen und Schulstunden, sodann durch restriction der allzulangen ferien Euere ohnmasgebigste Vorschläge gegangen. Nachdem wir nun solche samt und sonders gnädigst approbiret und ins Werck gesetzt haben wollen, auch des endes Unserer dortigen Universitaet mit heutiger Post den gemesseuen befehl ertheilen, die erforderlichen Vier Auditoria Euerem Antrag nach ohnverlängert zurecht machen zu lassen, und Euch bey dieser einzuführenden Einrichtung so in einem als dem andern die Hand nicht nur zu bieten, sondern auch gegen die Praeceptores bey der er- forderlichen auctoritaet benöthigten falls mit nachdruck zu schützen, als habt Ihr Eures orts. so bald die Vier auditoria in brauchbahren stand gesetzt sind, jeder Classe das Ihrige, die Praeceptores aber dahin anzuweisen, dass jeder täglich wenigstens Vier Stunden exclusive der Früh-Bät-, auch so genandten privat- und von Euch mit denen primanern ferner zu con- tinuirenden wochentlichen Sechs Stunden, offentlich informiren und daran keinen Unfleiss noch Nachlässigkeit erscheinen lassen solle, wobey Euch zugleich befohlen wird, Ihnen die Lectiones. so wie Ihr es der Jugend und jeder Classi am fürträglichsten findet, vorzuschreiben und zu determiniren, gestallten dan auch die Ferien gleicher gestallt nach Maass Eures Vorschlags durchaus zu restringiren und ausser der gesetzten Zeit weiter keine extraordinaire zu ver— anstalten seyn.
Welches alles Ihr demnach gehörig einzurichten und zu befolgen, mithin, dass ein jeder derer Praeceptorum seiner Schuldigkeit darunter mit gebührendem Fleiss nachkomme, alles Ernstes zu sehen, im widrigen Fall aber ohne verzüglich zu Unserer weiteren Verordnung davon Anzeige zu thun habt. In dessen Versehung Wir Euch mit Gnaden beygethan verbleiben.
Cassell den 25. Novembris 1746. (L. S.) Nomine Regis Wilhelm. An den Paedagogiarch Professorem Schroeder ¹) zu Marburg.
Dem Wurdigen und Hochgelahrten Unserem Lieben getreuen Professori und Paeda- gogiarchae zu Marburg Johann Joachim Schroeder Marburg. ²)
Copia rescripti extracti et a Magnifico Domino Prorectore ad paedagogium missi.
Nachdem Ihro Königliche Majestät in Schweden, Unser Allergnädigster Herr, die vom Paedagogiarchen und Professore Schroeder zur Aufnahme und besseren Einrichtung hiesigen Paedagogii unmassgeblich gethane Vorschläge approbiret, Als sollen:
1) Ubergeschrieben ist hier: vt Calmhoff. 2) Die zweite Adresse ist offenbar Briefaufschrift.


