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nur für das Lateiniſche, das Griechiſche, das Deutſche, die Mathematik und die Geſchichte ein. Für die hiernach ausfallenden Gegenſtände(Religionslehre, Phyſik und franzöſiſche Sprache) werden diejenigen Noten angenommen, welche als das Geſammt⸗Ergebnis der in dem letzten Jahre an den Tag getretenen Fortſchritte und Kenntniſſe auftreten.
Zum§. 13. Abfaßung der Zeugniſſe.
Die Feſtſtellung der Prüfungsnoten im Einzelnen wie die Erklärung der Reife erfolgt durch Beſchluß des Collegiums der ordentlichen Lehrer und der Hülfslehrer auf Vortrag der einzelnen zur Prüfung verwendeten Lehrer. Bei Stimmengleichheit gibt der Director den Ausſchlag. Die Zeugniſſe werden von ſämmtlichen Lehrern, welche an der gedachten Abſtimmung Theil genom— men haben, unterſchrieben.
In den Maturitäts⸗Zeugniſſen fällt die Angabe der Fähigkeit aus.
Die Vollziehungs-Vorſchrift vom 7. Auguſt 1844 bleibt, ſo weit ſie nicht durch obige Beſtimmungen abgeändert wird, nach wie vor in Kraft.
Sodann wird am Schluße vorſtehender Verfügung bemerkt, daß eine neue umfaßende Redaction der Vollziehungs-Vorſchrift vom 7. Auguſt der im nächſten Jahre zuſammentretenden Schul⸗Commiſſion für Gymnaſial⸗Angelegenheiten werde aufgetragen werden.
In Betreff des Unterrichts in den Leibes-Uebungen wurde durch Verfügung Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern vom 14. Januar d. J. zu Nr. 395 Pr. d. J. Folgendes beſtimmt: Die in dem Beſchluße vom 9. Januar 1855 zu Nr. 352 ausgeſprochene Beſchränkung des Unterrichts in den Leibes⸗Uebungen als eines zur Theilnahme verpflichtenden Lehrgegenſtandes auf die Quarta, Quinta und Sexta wird, wie bereits früher für das Gymnaſium zu Hersfeld, ſo nunmehr auch für die Gymnaſien zu Kaſſel, zu Marburg, zu Fulda und zu Rinteln vom kommenden Sommerſemeſter an bis auf Weiteres in der Weiſe außer Anwendung geſetzt, daß eine Entbindung von dieſer Theilnahme auf den begründeten Wunſch der Eltern den Gymnaſial—
Directoren vorbehalten bleibt.
Die Bibliothek des Gymnaſiums ſowie deſſen Sammlungen für Naturkunde ſind aus Staatsmitteln in herkömmlicher Weiſe vermehrt werden. Außerdem erhielt das Gymnaſium noch folgende Geſchenke: von Herrn Gymnaſiallehrer Pfarrer Dithmar dahier: Grotefends latein. Grammatik 3. Aufl. 2 Bunde.; Caesar de bello Gallico ed. Herzog; Tacito volgarizzato di B. Dawazati; Bouterweks Neue Veſta Bd. 1—11; Günther das Schulweſen im proteſtantiſchen Staat; Magazin für Schulen und Erziehung 1—6 Bud. Frankfurt 1767—72; Pauli Schimpf und Ernſt herausgeg. von Dithmar 1856; von Herrn Medicinal⸗Aſſeſſor Ruppersberg dahier: Smith illustrated astronomy; von Herrn Buchhändler Mauke
zu Jena: Dünnebiers lateiniſches Wörterbuch zum ſyſtematiſchen Auswendiglernen; von 7


