Mittler mit Recht den Schluß von Eſopus IV, 78 hierhergezogen, wo der Dichter ſich bitter beſchwert, daß ihn ſeine Freunde, da ihn„das vnglück erſt anſtieß“, faſt ohne Ausnahme ver⸗ laſſen hätten.— Was iſt dies nun für eine Gefangenſchaft? weshalb erlitten? durch wen, wann und wo? Das ſind lauter Fragen, deren Beantwortung ich dem Leſer ſchuldig bleiben muß. Dennoch ergeben ſich bei genauerer Erwägung aller Verhältniſſe einige negative Reſultate:
1) nemlich, daß die in der Vorrede des Pſalters erwähnte Gefangenſchaft mit derjenigen Haft, die Waldis als Mönch im J. 1524 auf Befehl des Rigaiſchen Stadtrathes erlitt, unmöglich identiſch ſein kann. Denn letztere dauerte nach der übereinſtimmenden Angabe aller liefländ. Geſchichtsbücher höchſtens nur wenige Wochen, letztere dagegen„in die drithalb jar“.
2) Die große dritthalbjährige Haft kann aber auch nicht, wie Gödeke früher(B. W. S. 5) gemeint hat, eine von Seiten der katholiſchen Parthei wegen des Abfalls zur evangeliſchen Lehre erlittene ſein; denn in dem ganzen Streit der Stadt mit dem Erzbiſchofe Jasper v. Linden und mit ſeinen Nachfolgern findet ſich auch nicht ein Augenblick, wo die Geiſtlichkeit unge— ſtraft eine ſolche That an einem ſo volksthümlichen Manne wie Waldis hätte ausüben können. Um ſich hiervon zu überzeugen, leſe man die liefländ. Chroniken, insbeſondere aber, wie es z. B. Tegetmeier 1525 durchſetzte, unter den Augen des Erzbiſchofs zu predigen, und was dabei vorging(Gadebuſch, S. 323).
3) Ebenſo kann dieſe dritthalbjährige Haft nicht etwa in Folge einer peinlichen Unterſuchung, wie Mittler annimmt, von dem Rigaer Magiſtrate verhängt worden ſein; dagegen ſpricht das aus ſo Manchem nachweisbare freundliche Verhältniß des Dichters zu dem Rathe der Stadt, welches noch Jahre lang nach ſeiner Rückkehr ins heſſiſche Vaterland in ſeiner Erinnerung ſo lebhaft war, daß er 1548 ſeinen Eſopus dem Bürgermeiſter von Riga unter freundlichſten Grüßen an alle ſeine„lieben Herren, Freunde vnd Bekannte, welchen ich mich in allem guten zu wilfaren ſchuldig befinde“ dediciert. So ſchreibt doch wohl Niemand, der von denſelben„lieben Herren“„in die drithalb jar“„mit ſcharpffer Tortur vnd bedrawung peinlich erſucht vn angegriffen“ worden iſt!
4) Aber auch Gödekes neuſte Vermuthung(in ſeinem Grundriß II. S. 362), daß Waldis nemlich von den Moscowitern weggeführt worden ſein könne, fällt in ſich zuſammen, wenn wir erwägen, daß im J. 1503 der Heermeiſter Walter v. Plettenberg einen 50 jährigen Frieden mit den Reußen ſchloß, und daß von einer Verletzung dieſes Friedens ſich in den liefl. Chroniken auch nicht die leiſeſte Spur findet, während doch die Wegſchleppung eines ſo allgemein ge⸗ achteten Mannes wie Waldis ſicher zu Reclamationen geführt haben würde und alſo nicht mit Stillſchweigen hätte übergangen werden können.
Laſſen wir alſo das Grübeln über ſo dunkle Verhältniſſe, von welchen nur ſoviel feſtſteht, daß B. Waldis irgendwo eine lange Gefangenſchaft zu beſtehen hatte, und daß auf die Nachricht hiervon ſeine beiden Brüder ſich aus dem Heſſenlande auf die beſchwerliche weite Fahrt


