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des Uebels geführt werden ſollen. Die weite Verbreitung, welche das Verbindungsweſen in dem vorher bezeichneten, die Sittlich⸗ keit unſerer höheren Schulen untergrabenden Charakter unverkennbar bereits erreicht hat, machen es zur dringenden Nothwendigkeit, daß dieſem Gegenſtande von allen Lehrerkollegien andauernd und konſequent die ſorgfältigſte Aufmerkſamkeit zugewendet werde. In dieſer Hinſicht mache ich auf folgende Punkte aufmerkſam. 1
Die höheren Schulen, ſoweit ſie nicht Alumnate ſind, vermögen nicht dem Elternhaus die Aufgabe der Erziehung abzu⸗ nehmen, wohl aber ſind ſie fähig und berufen, durch ihren geſammten Unterricht entſcheidenden Einfluß auf die ſittliche Bildung der ihnen anvertrauten Jugend auszuüben, nicht etwa bloß dadurch, daß der Religionsunterricht die ſichere Grundlage ſittlich religiöſer Ueberzeugung zu erhalten und zu feſtigen hat, ſondern dadurch, daß der geſammte Unterricht dem jugendlichen Geiſte eine Beſchäftigung zu geben und ein Intereſſe zu wecken vermag, welches die ſicherſte Abwehr gegen das Verſinken unter die Gewalt und Herrſchaft ſinnlicher Triebe iſt. Ich darf zuverſichtlich vertrauen, daß zu dieſer religiöſen Feſtigung des Willens und zu dieſer Bildung des Gedankenkreiſes der Schüler durch den Unterricht der ſtille, aber hochbedeutſame Einfluß hinzutritt, welchen das eigene Beiſpiel der Lehrer, ihre charaktervolle Haltung in der Schule und außerhalb derſelben auf die ihnen anvertrauten Schüler ausübt. Endlich ſind nicht wenige auch von denjenigen Schulen, deren Schüler nicht zu einem Konvikt vereinigt ſind, mit vollem Rechte darauf bedacht, ihrerſeits den Schülern Anlaß zu erlaubter Geſelligkeit zu bieten und hiermit zu verhüten, daß die Schüler nicht nach der ernſten Arbeit der Schule die heiteren Feſte außerhalb derſelben und im Gegenſatze zu ihr glauben ſuchen zu ſollen.
Unter normalen Verhältniſſen würden dieſe poſitiven Einwirkungen der Schule hinreichen, die Schüler mit der Freude an dem geiſtigen Fortſchritte, welchen ſie den Lehrern verdanken, zur Achtung vor der ſittlichen Ordnung der Schule und zu willigem Gehorſam gegen dieſelbe zu führen. Gegenüber der weit verbreiteten Verführung iſt eine beſtändige Aufmerkſamkeit auf die Symptome des eintretenden Uebels und Entſchiedenheit des Einſchreitens gegen das thatſächliche Auftreten deſſelben erforderlich.
Die Intereſſeloſigkeit und die Zerſtreutheit ſonſt begabter und eifriger Schüler, ihre Schläfrigkeit in den Stunden, welche die größte geiſtige Friſche zeigen ſollten, ſind unverkennbare Symptome davon, daß für dieſe Schüler der Mittelpunkt ihres Lebens anderswo als in der Schule liegt. Von ſolchen Beobachtungen ſind bei Schülern, welche im Elternhauſe wohnen, die Eltern zu ihrer Warnung ſeitens der Schule in Kenntniß zu ſetzen. Bei auswärtigen Schülern iſt die Schule berechtigt und verpflichtet, das häusliche Leben in den Bereich ihrer Aufſicht zu ziehen. Die Beſuche ſeitens des Ordinarius, des Directors oder der von ihm be⸗ auftragten Lehrer haben ſich ſelbſtverſtändlich vornehmlich, aber durchaus nicht ausſchließlich, ſolchen auswärtigen Schülern zuzu⸗ wenden, deren Haltung in der Schule zu ſittlichen Bedenken Anlaß giebt. Ich bringe hierbei in Erinnerung, daß Eltern aus⸗ wärtiger Schüler verpflichtet ſind, für die häusliche Aufſicht, in welche ſie ihre Söhne zu geben beabſichtigen, die ausdrückliche Genehmigung des Directors einzuholen, und daß der Director berechtigt iſt, Penſionen zu verbieten, welche nach ſeiner Erfahrung den nothwendig zu ſtellenden Forderungen nicht entſprechen.
Dieſe Beobachtungen der Symptome innerhalb der Schule und außerhalb derſelben haben Gegenſtand der Anfrage, Mit⸗ theilung und eventuellen Erwägung in jeder Conferenz zu bilden und ſind in dem Conferenz⸗Protocolle genau zu vermerken.
Wenn dieſer Aufgabe alle Mitglieder des Kollegiums ſich hingeben, wenn überdies in Fällen der Beſorgniß mit Eltern, welche auf die ſittliche Reinheit ihrer Söhne ernſtlich bedacht ſind, Einvernehmen geſucht wird, ſo wird namentlich in kleinen und mittleren Schulorten ſchwerlich unbemerkt bleiben können, ob überhaupt eine die Sittlichkeit der Schule gefährdende Verbindung im Entſtehen begriffen iſt, und es werden durch die Geſammtheit der Beobachtungen auch die erſten Schritte zu wirklicher Entdeckung gewieſen ſein. 3
Eine beſondere Aufmerkſamkeit der Provinzial⸗Schulkollegien erfordern ſolche Anſtalten, in deren oberen Klaſſen ein ſtarker Zuzug von anderen Schulen ſtattfindet, ohne daß derſelbe in dem Vorhandenſein benachbarter unvollſtändiger Anſtalten oder für die einzelnen Fälle in den beſonderen Verhältniſſen der Eltern ſeine Erklärung fände. Ein ſolcher Zuzug iſt erfahrungsmäßig häufig nicht durch den Ruf etwaiger hervorragender Leiſtungen der fraglichen Anſtalt veranlaßt, ſondern durch die begründete oder unbegründete Ausſicht der Schüler auf eine weitgehende Nachſicht in der Beaufſichtigung ihres Lebens außerhalb der Schule und in den Anſprüchen der Schule an ihre wiſſenſchaftlichen Leiſtungen. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium wolle in den Fällen, wo ſolche Beſorgniß angezeigt iſt, nicht zögern, die Aufnahme von Schülern in die oberen Klaſſen von Seiner ausdrücklichen Ge⸗ nehmigung abhängig zu machen.
Wenn das Vorhandenſein einer verbotenen Schülerverbindung erwieſen iſt, ſo hat die Schule gegen alle Theilnehmer mit unnachſichtiger Strenge zu verfahren, ſie hat aber zugleich die Beſtrafung nach dem Maße der Strafbarkeit der Ver⸗ bindung und nach dem Maße der Schuld der einzelnen Theilnehmer gerecht abzuſtufen.
Verboten und ſtrafbar ſind alle Schülerverbindungen, zu welchen nicht der Director die ausdrückliche Genehmigung ertheilt und dadurch ſeinerſeits die Verantwortlichkeit für ihre Haltung übernommen hat. Die Straſbarkeit einer Verbindung oder eines


