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Zweites Kapitel.
Namensänderung,-tausch und fübertragung.
1.
So eng wird die Zusammengehörigkeit zwischen Person und Name empfunden, dass dieser nicht ohne Grund gewechselt werden darf. Bei den meisten germanischen Völkern herrscht im Volk der Glaube, der dem Kind einmal gegebene Name dürfe nicht. ge- ändert werden, da sonst der mit ihm erteilte Segen bei der Be- seitigung des Namens gleichzeitig auch zunichte gemacht werde (Ploss I 162). Auch bei den Griechen galt eine unbegründete Namensänderung für Frevell, eine Meinung, die anscheinend zum grossen Teil auch auf einer gewissen Pietät des Kindes gegen- über den Eltern beruhte. So will z. B. in der Rede des Demosthenes gegen Boiotos der Sprecher auf seinen, von seinem Stiefbruder in Anspruch genommenen Namen vor allem deshalb nicht verzichten, weil sein Vater den Namen ihm beigelegt und gewollt hat, dass er und nicht jener ihn trage*.
Tritt dagegen eine wirkliche Wesensänderung ein, so fallen solche Bedenken fort. Der seitherige Name ist ja dann eine geradezu falsche Bezeichnung geworden, und es wird alsbald ein ¹ vgl. Leop. Schmidt Die Ethik der alten Griechen Berlin 1882 Bd. II 146. ²2 vgl. Demosth. geg. Boiot.§§ 6. 20. 31.— Man könnte sogar daran denken, dass mit dieser fast religiösen Bedeutung, die der einmal beigelegte Name erhält, auch die mehrfach sich zeigende Scheu der Dichter der klassi- schen Zeit zusammenhängt, den Namen einer Person im Interesse des Verses zu äündern. So hat z. B. Parthenius dem Namen des Alcibiades zuliebe in seinen Distichen plötzlich statt eines Pentameters einen Trimeter eingefügt mit dem offenen Bekenntnis, dass dieses Metrum für den Namen besser passe:
ea⁴* ννᷣ KAενον ude ν⁄o rεᷣναάνσ A!x⁴ο ν ν⁶οουν ευυμννασσ Tονπι 00 vdo ⁵ roννομ 2αρέόμ⁴˙εειισεε˙νκ⁶ε, „„ d'y lauεte eloεræ bd duεονσν. vgl. Aug. Meineke Analecta Alexandrina Berlin 1843 8. 261, woselbst noch mehr Beispiele; und desselben choliamb. poesis Berlin 1845 S. 139.


