B. Zur Chronik der Anſtalt.
Ueberſicht der im Laufe des Schuljahres von dem Königlichen Provinzial⸗Schulcollegium erlaßenen Verfügun⸗ gen, ſoweit deren Inhalt von allgemeinem Intereſſe iſt.
Durch Erlaß vom 24. April wird in Bezug auf die in der Berliner Conferenz über Fragen des höheren Schulweſens beſprochenen Hauptgegenſtände gutachtliche Aeußerung eingeholt.
Erlaß des Königlichen Miniſteriums der geiſtlichen Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 28. Mai, durch welchen die„Heroen⸗ und Göttergeſtalten der griechiſchen Kunſt, erläutert von Alex. Conze; Wien 1874“ und die„Denkmäler der Baukunſt, herausgegeben von Studierenden der Königlichen Bau⸗ Akademie zu Berlin“ zur Anſchaffung für die Lehrerbibliotheken empfohlen werden.
Vom 4. Juni wird eine Circularverfügung des Cultusminiſteriums mitgetheilt, die Anmeldung von Lehrern zur Theilnahme an dem ſechsmonatlichen Unterrichtscurſus in der Civilabtheilung der Königlichen Central⸗Turnanſtalt in Berlin betreffend.
Unter dem 18. Juni 1874 theilt der Kaiſerl. Ober⸗Poſtdirector in Caſſel eine Anleitung für die Anfertigung der Briefadreſſen mit.
Durch Erlaß vom 22. Juni wird genehmigt, daß die hieſige Realſchule in dieſem Jahre 4 Wochen Sommer⸗ und 2 Wochen Herbſtferien in Uebereinſtimmung mit dem hieſigen Gymnaſium habe.
Vom 6. Juli. Erlaß, durch welchen auf die zum Beſten des Auguſta⸗Hoſpitals zu Berlin vom Grafen von Stillfried herausgegebene Schrift:„Friedrich Wilhelm III. und ſeine Söhne, König Friedrich Wilhelm IV. und Kaiſer und König Wilhelm ꝛc. ꝛc.“ aufmerkſam gemacht wird.
Unter dem 31. Juli überſendet das Kgl. Prov.⸗Schul⸗Kollegium zufolge Erlaßes des Kultusmini⸗ ſteriums ein Exemplar der„Statiſtiſchen Nachrichten über das Elementar⸗Schulweſen in Preußen ꝛc. ꝛc.“ für die Bibliothek der Realſchule.
Vom 21. Auguſt. Erlaß die Feier des 2. Septembers betreffend.
Unter dem 30. September überſendet das Departement des öffentlichen Unterrichts in St. Peters⸗ burg ein Exemplar der„Ueberſicht über die Thätigkeit des Miniſteriuus der Volksaufklärung für das Jahr 1872.“
Durch Erlaß vom 4. December wird auf die im Verlag von Hermann Nieter in Berlin erſchienenen geſchichtlichen ꝛe ꝛc. Bildertafeln aufmerkſam gemacht.
Durch Erlaß vom 4. Januar wird eine Verfügung des Miniſteriums der geiſtlichen Angelegenheiten mitgetheilt, nach welcher hinfort bei der Anſtellung der ausſchließlich oder vorzugsweiſe für den Religions⸗ unterricht beſtimmten Lehrer ohne Unterſchied der Confeſſion ſowohl hinſichtlich der Anforderung an ihre Qualification, wie hinſichtlich des ihnen zu gewährenden Gehalts und Ranges nicht anders verfahren werde, als bei den übrigen wißenſchaftlichen Lehrern.
Vom 9. Januar. Erlaß, nach welchem, wenn in einem bei der Anſtalt veröffentlichten Programm ein Gegenſtand, der ſich auf die Geſchichte des deutſchen Reichs und ſeiner Fürſtenhäuſer bezieht, behandelt iſt, davon ein Exemplar dem Curatorium des Reichs⸗ und Staatsanzeigers in Berlin zuzuſenden iſt.


