48 Binger Helmatgeschichte
fidei discimus. A sinistris Johannes II archiepiscopus ¹³) flectit genua hunc versum proferens:„Flammis destructam tibi nunc reddo reparatam.“ ¹⁴)
2. Das Martinstift ¹)
(Aus den nach dem großen Brand von 1403 erneuerten Statuten; Würdtwein, Subsidia dipl. II., Heidelberg 1773, S. 338ff.)
Statuta ecclesiae Pinguensis.
Pinguensis ecclesia fundata et erecta est in honore omni- potentis Dei, beatissimae Mariae suae genetricis et totius caelestis hierarchiae et specialiter beatissimi Martini episcopi, sui patris et patroni; signantique misterio ²) sub numero duodecim canoni- corum ad instar ³) duodecim Apostolorum et praepositi ⁴) tredecimi principalisque praelati, vices Christi gerentis ⁵), extitit primitus ⁶) instituta ad persolvendum inibi horis diurnis pariter et nocturnis divinum officum?) in horis canonicis et missarum sollemniis),
¹3) Erzbischof Johann II. 1397— 1419. ¹⁴) Es kann sich hier jedoch nicht um die vollständig wiederaufgebaute Stiftskirche handeln. Zunächst wurde für den Gottesdienst des Martinstiftes nur der Chor wieder aufgebaut, der 1416 eingeweiht wurde; an den sofortigen Wiederauf- bau der Kirche konnte man infolge der Armut nicht denken. So diente zunächst als Glockenstube der riesige Dachreiter über dem Chor. Erst im Laufe der Zeit wurde das ursprünglich einschiffig geplante Langschiff um zwei niedrige Seitenschiffe erweitert. Im ersten Jahrzehnt des 16. Jahrh. ersetzte man das nördliche Seitenschiff durch eine zweischiffige spätgotische Halle ohne Chorabschluft, den raumschönen Barbarabau. Während die Kirche als Stiftskirche in erster Linie für den Gottesdienst der Stiftsherrn des Martin- däſins bestimmt war, sollte der Barbarabau vorwiegend dem Pfarrgottesdienst
ienen.
Martinstift. ¹) Vgl. Como. Altb. II. S. 9 ff.— Die ersten Nachrichten über das Bestehen des Martinstiftes erhalten wir durch eine Urkunde aus dem Jahre 1006. Schon früh suchte die Kirche auch das Leben der Welt- kleriker dem mönchischen Leben anzunähern; seit dem 8. Jatnhundlert ge- wann die vita communis(das gemeinsame Leben) des Weltklerus weite Ver- breitung. Die Kleriker sollten ein christliches, briiderlich-einträchtiges, gemein- schaftliches Leben führen, ihre Zeit mit Arbeit, geistlicher Lesung und Stundengebet und den den einzelnen Weihegraden entsprechenden Obliegen- heiten zubringen. Ursprünglich lebten zunächst nur an den Bischofskirchen die Kleriker nach der vita canonica, d. h. nach einem den kirchlichen Vor- schriften(canones) entsprechenden Leben, später vereinigten sich auch die Geistlichen anderer Kirchen zu Kollegiatstiften. Nachdem das schon zu An- fang des 11. Jahrhunderts bestehende Kollegiatstift zu St. Martin in Bingen verschiedentlich reformiert worden war, geriet es durch den Stadtbrand von 1403 in grofte Not, und damals wurde auch wieder eine Erneuerung der Satzungen vorgenommen, über die uns die bereits erwähnte Pergamenthand- schrift in der Mainzer Seminarbibliothek Aufschluft gibt. Am Ausgang des 15. Jahrhunderts machten sich deutliche Verfallserscheinungen geltend, die Reformationszeit brachte dann den völligen Untergang des Martinstiftes. ²) misterium= Geheimnis. ²) instar= Ebenbild, Gleichnis. ⁴) praepositus = Propst.*) vices alicuius gerere= die Stelle jemandes vertreten. ⁶) primi- tus= zum ersten Mal, zuerst.*) officium divinum= das kanonische Stundengebet. welches zu bestimmten Stunden des Tages und der Nacht gebetet wird. Die Zahl der Stunden hat die Kirche auf 7 festgesetzt: Matutin(Mitternacht), laudes (Frühlob), Prim(erste Stunde am Morgen), Terz(dritte Stunde), Sext(sechste Stunde), Non(neunte Stunde, zur Mittagszeit), Vesper G Uhr nachmittags). Complet(am späten Abend). ³) sollemnia n. pl.= Feier.


