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H. Veriügungen der vorgesetzten Behörden.
1) Vom Plenum der Oberschulbehörde ging ein:
Verordnung betreffend halbjahrliche Einreichung eines Verzeichnisses der in Altona
wohnhaften Kinder, welche Schulen im Hamburgischen Staate besuchen.
Von der Oberschulbehörde, WV. Sektion für das Landschulwesen gingen ein:
a Genehmigung des Lehrplanes für das Sommersemester 1884.
b. Genehmigung der für den erkrankten Kollegen Fr. Henze beantragten Vertretung.
c. Verfügung betreffend den Ubertritt des Lehrers W. Hocke von der hiesigen Volks- schule an die durch den Tod des Kollegen Fr. Henze freigewordene Lehrerstelle an der Vorschule der Hansa-Schule.
d. Genehmigung betreffend Benutzung der Räume der Rektorwohnung im alten Volks- schulgebäude als Klassenzimmer der Hansa-Schule bis Michaelis 1885.
e. Anzeige betreffend Aufstellung eines von der Operschulbehörde der Anstalt zum Geschenk gemachten Turngerüstes..
† Bestätigung des zum Lehrer an der Vorschule erwählten Herrn W. Breywisch.
g. Genehmigung des Lehrplanes für das Wintersemester 1884.
h. Bestätigung der zu wissenschaftlichen Hilfslehrern an der Hansa-Schule erwählten Herren W. Barckhausen, Dr. Wilhelm Fischer und Dr. Gustav Heesch.
i. Ankundigung einer am 19. und 21. Februar 1885 2u vollziehenden Schulvisitation.
Von dem Kuratorium der Hansa-Schule gingen ein:
a Der von Magistrat und Bürgervertretung genehmigte Etat der Hansa-Schule.
p. Aufforderung, zwecks zu beschleunigender Prledigung der Schulhaus-Baufrage über die gegenwärtig benutzten Schullokalitäten und die dadurch hervorgerufenen Ubelstände Bericht zu erstatten.
Ferner wurde von dem Kuratorium der Hansa-Schule beschlossen:
a Behufs Unterbringung zweier Vorschulklassen 2 Zimmer in dem Timmschen Etablissement„Portici“ zu mieten.
p. Vorbehaltlich der Genehmigung von Magistrat und Bürgervertretung dem Unter- zeichneten die Umzugskosten in Höhe von 300 Mk. zu erstatten.
c. Vorbehaltlich der Genehmigung von Magistrat und Bürgervertretung den Lehrern an der Vorschule nach Ablauf von je 3 Jahren Dienstzeit eine dreimalige Zulage von 100 Mk. aus Stadtmitteln zu gewähren, solange die von ilmen verwalteten Stellen keine definitiven sind, bei der Oberschulbehörde aber zu beantragen, dass auch die Vorschulstellen aus provisorischen in deflnitive verwandelt werden.
d. Bei der für die Hausbauangelegenheit eingeset?ten Kommission der Hamburger Bürgerschaft vorstellig zu werden, dass mit den Kosten für die Erbauung eines Schulhauses gleichzeitig auch die für die Herrichtung einer Aula und Turnhalle gewährt werden mögen.
e Bei der Schulkommission resp. Oberschulbehörde die Benutzung der Rektorwohnung im alten Knabenschulhause zu Klassenzimmern der Hansa-Schule zu erwirken.


