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II. Ubersetzung aus dem Latein ins Deutsche: Caii Silii Italici Punicorum lib. XV. v. 19— 24, 28— 30, 32— 36, 40— 43.
III. Ubersetzung aus dem Griechischen ins Deutsche: Platon: Menexenos XIX.
c) Die mündlichen Reifeprüfungen werden vom ôé. bis 10. Juli unter dem Vorsitze des Herrn k. k. Direktors des k. k. deutschen Staatsgymnasiums auf der Kleinseite in Prag, Franz Ullsperger, abgehalten werden.
X. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Die Ministerialverordnung vom 27. Juni 1911, Z. 25.681,(Verordn.-Bl. 1911, Stück XIV, Nr. 22) betreffend Lehrplan und Instruktion für Turnen nebst Weisungen über die Jugendspiele, hat mit dem Schuljahr 1911/12 in Kraft zu treten.(K. k. L.-S.-R.-Erl. v. 26. August 1911, Z. 1 B 2385.)
2. Verordnung des k. k. L.-S.-R. vom 11. Oktober 1911, Z. 1— B 25/75, daß die Schüler, welche sich zum Schießunterricht gemeldet haben, demselben das ganze Jahr hindurch beizuwohnen haben.
3. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 3. November 1911, Z. 44.000, die Errichtung je einer Parallelklasse zur I. und IV. Klasse für das Schuljahr 1911/12 genehmigt.
4. Auf Grund des Min.-Erl. vom 19. Dezember 1910, Z. 34.303, wird der Direktion zur Anschaffung einer neuen Orgel in der St. Annakapelle der auf die Anstalt entfallende Teilbetrag 1603 K angewiesen.(K. k. L.-S.-R. vom 30. No- vember 1911, Z. 1— B, 1942/2.)
5. Bei Benützung der Fahrbegünstigungsanweisungen auf den Staats- bahnen seitens der Studierenden wird vom 1. Jänner 1912 an ein Identitäts- nachweis verlangt.(Erlaß d. k. k. Min. f. Kultus u. Unt. vom 13. November 1911, Z. 32.630.)
6. Eine Entscheidung des Herrn k. k. Ministers für Kultus und Unter- richt bezüglich des Einflusses der Note„nicht genügend“ aus der Mathematik in der IV. Klasse auf das Aufsteigen des Schülers.(K. k. L.-S.-R. vom 17. Jänner 1912, Z. III C 10.)
7. Mit Erlaß vom 30. Dezember 1911, Z. 14.761, hat der Herr k. k. Mi- nister für Kultus und Unterricht für die erhöhten Kosten der Beleuchtung den Mehrbetrag von 200 K ins Ordinarium des Staatsvoranschlages für 1912 einzusetzen bewilligt.
8. Der k. k. Landesschulrat genehmigt mit Erlaß vom 3. Feber 1912, Z. 1 B, 4500/1 ex 1911, die Teilung der Gruppe IV des Zeitschriftenaustausches in IVa und IVb und bestimmt als Leiterin der letzteren Gruppe das k. k. deutsche Staatsgymnasium in Pilsen.
9. Der Herr k. k. Minister für Kultus und Unterricht hat mit Erlaß vom 4. März 1912, Z. 39.646 ex 1911 genehmigt, daß vom Schuljahre 1912/13 an- gefangen allmählich an den deutschen Gymnasien Böhmens der Unterricht aus der böhmischen Sprache als relativ obligater Gegenstand klassenweise mit je 3 wöchentlichen Stunden erteilt werde.
10. Bei außerordentlichen Prüfungen an Mittelschulen, aucn wenn an diesen Turnen obligat eingeführt ist, ist von einer Prüfung aus diesem Ge- genstand abzusehen. Nur wenn der Kandidat ausdrücklich darum ansucht, ist


