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II. VERFUGUNGIN.
1. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 5. April 1883 enthält die durch Ministerial-Erlass vom 27. März eiusd. erteilte Genehmigung zur Einführung der Sammlung mehrstimmiger Männerchöre von Blied(Abtheilung II, Heft 1) an Stelle der mehrstimmigen Gesänge für Männerstimmen von Erk.
2. Mittelst Verfügung vom 3. April 1883 erhält die Direktion ein Druckexemplar einer von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unterm 28. Februar eiusd. erlassenen Vorschrift betreffend Aenderungen in der Abgren zung der Lehrpensa infolge der Lehrpläne vom 31. März 1882. 3
3. Nach dem unterm 5. April 1883 von dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium mitgeteilten Ministerial-Erlasse vom 15. März eiusd. berechtigt bis zur. Versetzung nach Untertertia einschliesslich das von einem Realgymnasium ausgestellte Abgangszeugnis zur Aufnahme in die entsprechende Klasse eines Gymnasiums, sofern in dem Urteile über die Kenntnisse und Leistungen im Lateinischen das Prädikat genügend' ohne irgend welche Beschränkung gegeben ist.
Andererseits berechtigt bis zur Versetzung nach ÜUntertertia einschliesslich das von einem Gymnasium ausgestellte Abgangszeugnis zur Aufnahme in die entsprechende Klasse eines Realgymnasiums, sofern in den Urteilen über die Kenntnisse und Leistungen im Fran- zösischen und im Rechnen(bezw. in der Mathematik) das Prädikat genügend' ohne irgend welche Einschränkung gegeben ist.
Die hiermit bezüglich der Geltung der Abgangszeugnisse der Gymnasien und Realgym- nasien getroffenen Bestimmungen finden auf die Abgangszeugnisse der Progymnasien und Real- gymnasien unveränderte Anwendung.
4. Ministerial-Erlass vom 23. April 1883, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial- Schulkollegiums vom 2. August eiusd., gibt Kenntnis von den auf die Einrichtung und den Lehrbetrieb der Vorschulen höherer Lehranstalten anzuwendenden Normen.
5. Mittelst Verfügung vom 27. August 1883 lässt das Königliche Provinzial-Schul- kollegium auf Ersuchen des Präses der Rheinischen Provinzialsynode vom 23. eiusd. der Direktion ein Exemplar des kirchlichen Amtsblattes des Königlichen Konsistoriums der Rheinprovinz vom 4. Juli eiusd. N. 13 bezüglich der Studien-Stiftungen und Stipendien inner- halb der Rheinprovinz, die den Studierenden der evangelischen Theologie zugänglich sind,, zur Kenntnisnahme und eventuellen Auskunftserteilung an Abiturienten, welche zum Stu- dium der Theologie übergehen wollen, mit dem Bemerken zugehen, dass nach Beschluss 19 der XVII. Provinzialsynode die in der Rheinprovinz vorhandenen nicht lokal beschränkten Stiftungen für Theologie Studierende zusammengestellt und alljährlich durch das qu. kirchliche Amtsblatt veröffentlicht werden sollen.
6. Ministerial-Erlass vom 10. Juli 1883 und Verfügung des Königlichen Provinzial- Schulkollegiums vom 5. September 1883 betreffen die feierliche Begehung des 10. November 1883 als des Gedächtnistages der Geburt Dr. Martin Luthers in den evangelischen und paritätischen Lehranstalten bezw. seitens der evangelischen Schuljugend.


