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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
17. März 1893. Der Magistrat teilt mit, daß von Ostern an das Schulgeld für einheimische Gymnasialschüler auf 120, für auswärtige auf 150 Mark erhöht ist.
21. Juli. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium verfügt, daß künftig am Reformationsfest- tage, dem 31. Oktober, der Unterricht ausfallen soll.
23. Oktober. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium ordnet an, daß öffentliche Schul- prüfungen ferner nicht stattfinden sollen.
6. November. Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium bestimmt, daß der Bußtag als Feiertag anzusehen ist.
7. Dezember. Der Magistrat verfügt, daß in die Schulordnung betreffs der Schulgeldzahlung folgende Bestimmung aufgenommen werden soll:„Die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes besteht auch für den Monat, in welchem ein Schüler nach erfolgter vorschriftsmäßiger Abmeldung bei dem Direktor die Schule verläßt. Krankheit des Schülers entbindet nicht von der Zahlungspflicht.“
22. Januar 1894. Der Magistrat übersendet Anweisungen von Heilmitteln bei Unglücksfällen beim Turnen für die Turnlehrer.
III. Chronik der Schule.
Das Schuljahr umfaßte den Zeitraum vom 12. April 1893 bis zum 20. März 1894.
Die sechs nationalen Gedenktage, welche nach Allerhöchster Bestimmung gefeiert werden sollen, wurden ieils durch Gesang des Schülerchores und Festreden der Herren Prof. Badt und Prof. Hoffmann, teils durch Schülerdeklamationen oder Ansprachen der Lehrer in den einzelnen Klassen begangen.
Den üblichen Schulspaziergang, der im vorigen Jahre hatte ausfallen müssen, machten in diesem Jahre die einzelnen Klassen mit ihren Ordinarien am 8. Juni.
Am 10. März fand ein Schauturnen des Schülerturnvereins in der Turnhalle am Lessingplatze wie seit mehreren Jahren statt.
Der regelmäßige Unterricht wurde leider mehrfach durch längere Erkrankungen von Lehrern gestört. Zunächst mußte Prof. Hirschwälder, dessen Gesundheitszustand schon im ganzen vorhergehenden Wintersemester seine Vertretung nothwendig gemacht hatte, und der nur mit äußerster Anstrengung das erste Quartal dieses Jahres sein Amt hatte versehen können, von den Sommerferien bis Weihnachten beurlaubt werden. Er hat auch nachher die Schule nicht wieder besuchen können, sondern erhielt zu Weihnachten die nachgesuchte Dienstentlassung. Das Lehrer- kollegium hat mit tiefem Bedauern den liebenswürdigen, stets freundlichen und gefälligen Kollegen aus seiner Mitte scheiden sehen und wird ihm die herzlichste Teilnahme und freundschaftlichste Erinnerung bewahren. Er hat der Anstalt seit ihrem Bestehen, 21 Jahre lang, angehört und seines Amtes, so lange es seine Kräfte gestatteten, mit größter Pflichttreue gewaltet.
Ferner mußten Krankheits halber Prof. Harczyk von Mitte September bis zum Schlusse des Jahres, Dr. Schindler von Ende September bis Anfang Dezember, Prof. Seyler das ganze letzte Quartal und Prof. Badt die letzten 3 Wochen vertreten werden, so daß die Vertretung, zumal wenn noch andere Lehrer fehlten, was namentlich im ersten Winterquartale mehrmals der Fall war, öfters große Schwierigkeiten hatte. Diese wären ohne die Hilfe der Kandidaten, welche dem Gymnasium
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