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[2] (1894) Zur indogermanischen Syntax : Fortsetzung / von Heinrich Winkler
Entstehung
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seiner sonstigen Art:sowie er das gesehen hatte. Dieselbe Lebendigkeit der Auffassung, welche die Thatsachen der Vergangenheit wie gegenwärtige sich abspielen sieht, veranlasst die Anwendung des Präsens bei dum= während.

Ganz abweichend von allen verwandten Constructionen hat die Hauptconiunction der Erzählung, welche recht eigentlich die einzelnen Momente der Erzählung zusammenhält, den Coniunctiv zur Folge; d. h. der Modus des bloss Gedachten, Möglichen steht gerade da, wo wir in unserer natür- lichen Auffassung unbedingt nur rein Thatsächliches sehen. Es ist das der Rest einer auf anderen Sprachgebieten nicht seltenen, im Indogermanischen aber meist fallengelassenen Bedeutung des Coniunctiv oder Conditional; hiernach erscheint überhaupt nur das im indicativischen Hauptsatz, also dem weiterführenden Teile der Rede, Gesagte als das Thatsächliche; alles andere erscheint in der Form der Bedingtheit oder Abhängigkeit, hat also an sich nicht den Anspruch auf Thatsächlichkeit, sondern nur insofern Geltung, als sich die Richtigkeit des Hauptsatzes bewährt. Die Bedeutung eines cum hoc dixisset, abiit ist also nicht die unseres: als er das gesagt hatte, ging er fort, sondern: zur Zeit, wo er das gesagt haben mochte, g. er f.

Fällt uns beim rein zeitlichen Verhältnis solche Ausdrucksweise auf, so erscheint sie uns durchaus richtig, sobald nicht der zeitliche, sondern der ursächliche Zusammenhang in den Vorder- grund tritt; auch hier wird cum in derselben Weise gebraucht und hat auch wesentlich dieselbe Bedeutung; aber der Sinn ist von vornherein der eines subiectiven Grundes. quod cum non ignoraret, eum dimisit= zu der Zeit(unter den Umständen) wo er das recht gut wissen mochte= da er das jedenfalls r. g. wusste, entliess er ihn. Zugleich lässt die hier recht durchsichtige Grundbedeutung durchschimmern, dass schliesslich auch das rein zeitliche Verhältnis solchen Ausdruck wohl gestattet.

Auch das concessive cum ist genau dasselbe wie das eben behandelte, der concessive Sinn wird lediglich durch die inneren Beziehungen der Satzteile hineingelegt, wobei verdeutlichend die Haupthandlung auch durch ein tamen o. à. schärfer als gegensätzlich hervorgehoben werden kann; bezeichnet obiger Satzquod cum ignoraret, eum dimisit(oder tamen eum d.) etwas an sich Unerwartetes, so heisst es nicht da, sondern obgleich er das recht wohl wusste. Anders ist die Auffassung bei den übrigen Concessivconiunctionen.Quamquam hoc non ignorabat, tamen eum dimisit besagt, dass er ihn entliess, wie sehr er auch wirklich das wusste,quamvis h. n. ignoraret, t. eum d. aber: mochte er immerhin das wissen so genau man irgend will, er entliess ihn gleichwohl.

Die lateinischen Conditionalsätze heben sich durch die scharfe Unterscheidung des potentialen und des irrealen Verhaltens vorteilhaft von den im Deutschen weniger präcisen Formen ab.Si venias(veneris), gaudeam besagt deutlich, dass, wenn du kommen solltest, ich mich freuen wüůrde;si venires, gauderem aber ebenso deutlich, dass ich mich freuen würde über Deine Ankunft, dass letztere aber ausgeschlossen ist. Auffallend ist dabei die Anwendung des Imperfect, obgleich die Handlung in der Gegenwart als nichteintretend bezeichnet werden soll; und doch liegt im wesentlichen die gleiche Vorstellung zu Grunde wie im Griechischen und Franzöõsischen; denn der Sinn ist: kamst Du jetzt, so freute ich mich jetzt, aber das ist vorbei, denn Du kommst nicht; der Coniunctiv hat seinen Grund darin, dass in beiden Sätzen das Gesagte direct als etwas nur Vorgestelltes Geltung haben soll.

Die vergleichenden Sätze mit quasi, tamquamsi, ac si... bieten nichts Besonderes, desgleichen die mit non quo, non quo non; da hier immer eine blosse Annahme vorliegt, welche direct der Wirklichkeit gegenübergestellt wird, so muss immer der Coniunctiv stehen, wobei die Wahl der Zeitform von dem regirenden Verbum abhängt. Quasi bedeutet wie wenn, non quo= nicht in der Weise, in welcher(oder so dass etwas eintreten sollte).

Das führt über zu den Sätzen mit finalem oder halbfinalem Sinn; das ebenerwähnte quo selbst wird ohne Negation in Verbindungen gebraucht, welche man direct als finale anzusehen gewohnt