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[1] (1892) Zur indogermanischen Syntax / von Heinrich Winkler
Entstehung
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mit dem reinen Accusativ noch etwas durchaus Regelmässiges; doch auch hier verblasst allmählich die Kraft des Accusativ gegenüber der immerhin sich geltend machenden örtlichen Beziehung, und es werden teilweise deutende, erläuternde örtliche Hilfselemente dem Accusativ beigegeben, eine Richtung, welche in den westlichen Zweigen geradezu zur Regel wird. In diesen also verbinden sich die Verba der Bewegung auch mit dem Accusativ, aber für gewöhnlich nur in Begleitung eines localen Adverbs, welches zur Präposition wird; doch weisen noch deutliche Spuren auf den präpo- sitionslosen früheren Gebrauch des Accusativ hin; in erster Linie wieder in der dichterischen Sprache, doch auch sonst, namentlich in zahlreichen alten, formelhaft erstarrten Wendungen, an denen z. B. das Lateinische einen reichen Vorrat aufweist. Bei den Städtenamen ist überdies ebendort der blosse Accusativ in diesem Sinne noch rein erhalten.

Streng zu scheiden von dem Gebrauch der Präpositionen der Richtung mit dem Accusativ ist die Anwendung des Accusativ mit anderen Präpositionen. Deutlicher als alle anderen Erschei- nungen zeigen diese letzteren, dass der Accusativ der Casus der vollsten Unbestimmtheit ist. Wo irgend ein, sei es örtliches, sei es inneres, Verhältnis durch das Wesen der Präposition genügend gekennzeichnet ist, pflegt, da jede Nominalform im Indogermanischen Casusflexion zeigen muss, der Casus der Unbestimmtheit einzutreten, wie überhaupt derselbe überall da am Platze ist, wo für einen anderen Casus kein Raum ist; eine Richtung, welche im Griechischen und Lateinischen mit grösster Consequenz festgehalten ist. Mensch sein heisst unbedingt dvò οιναν evat, hominem esse; àdvν ειπο, homo würde das Verhältnis zu einem ganz individuellen, subjectiven stempeln, die Indeterminirtheit findet ihren Ausdruck im Accusativ. So kommt es, dass die allerverschiedensten Präpositionen, welche innerlich nichts Gemeinsames haben, mit dem Accusativ verbunden werden. Auch hier wieder sehen wir im Arischen das Princip am schärfsten ausgeprägt, ähnlich im Germa- nischen, auch im Lateinischen, wo man früher vergeblich einen Grund suchte, warum ein ante, apud, circum, citra, ultra, post, praeter, propter...., wo doch von einer Richtung keine Rede sein kann, sondern grossenteils die Idee der örtlichen Ruhe unverkennbar vorliegt, gerade diesen Casus wahlte.

Noch weniger als in den bisher entwickelten Fällen mit verbaler Grundlage kann es sich dort um einen Objectcasus im gewöhnlichen Sinne handeln, wo entweder Nomina mit einander ver- bunden werden, oder wo ein Verb seine rein adverbiale Ergänzung durch einen Accusativ findet; eine Anwendung, welche ebenfalls allen indogermanischen Zweigen eigen ist und z. t. ungemessenen Umfang annimmt. Neben dem Arischen kommt hier hauptsächlich das Griechische und Germanische in Betracht; aber auch das Lateinische macht namentlich von der Verbindung des Accusativ mit einem Nomen in der älteren und in der dichterischen Sprache vielfach Gebrauch; man sah früher in den so bezeichnenden Accusativen wie in os humerosque deo similis eine Nachahmung des Griechischen, was ebenso verkehrt war, wie wenn man die im älteren Latein so häufigen Verbindungen urbem captio, quid me tibi est tactio durch Nachahmung erklären wollte. Beide Arten und viele andere ähnliche Structuren im Lateinischen und sonst sind durchaus sprachgemäss und von einer Wirkung unverkennbarster Unmittelbarkeit; denn es tritt das eigentliche Wesen des Casus hier ganz besonders in Geltung, Ausschluss jeder individuellen Beziehung; zwei Begriffe werden irgend- wie, in der unbestimmtesten, allgemeinsten Form verbunden, die Art der bestehenden Beziehung hinzuzudenken bleibt dem Hôrer überlassen. Soll aber die vorhandene Beziehung ihren bestimmten Ausdruck finden, so tritt sofort wieder eine speciellere Casusform ein, ein Instrumental, im Lateini- schen Ablativ, ein Locativ, Genetiv je nach dem Wesen der Verbindung.

Das Ebengesagte gilt auch von der Verbindung des Verbs mit einem rein adverbialen Accu- sativ; auch hier wird das Verb in der allgemeinsten Form irgendwie näher bestimmt, sei es örtlich, zeitlich, ursächlich; daher denn die adverbialen Accusative die allerverschiedensten Verhältnisse der

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