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[1] (1892) Zur indogermanischen Syntax / von Heinrich Winkler
Entstehung
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Endlich zeigen beide arische Hauptsprachen den Dativ in ziemlich reicher Anwendung bei Ausdrücken der Bewegung. Dabei aber muss hervorgehoben werden, dass selbst dort, wo der Dativ der localen Richtung dient, meist noch ein anderes, nicht örtliches Moment sich geltend macht. Wie wenig aber dieser Casus selbst im arischen Zweige im eigentlichen Sinne örtlichen Charakter zeigt, beweist am besten die oft genug hervorgehobene Thatsache, dass dieser Casus sowohl im Sanskrit als auch im Avesta sich überhaupt mit Präpositionen nicht verbinde, was freilich nicht ganz richtig ist, da im jüngeren Avesta hier und da derartige Verbindungen vorkommen. Jedenfalls lassen beide Typen trotz alles anscheinend Entgegenstehenden die Hauptrichtung der Beteiligung in àusserster Schärfe hervortreten.

Noch weit klarer erscheint der Dativ als Casus des Interesses im Lateinischen; man darf direct den Grundsatz aufstellen, dass er da eintritt, wo der sprachlichen Form nach örtliche, dem Wesen nach innere, Beziehungen des Interesses, obwalten; dass sofort eine andere, unverkennbar rein locale Form eintritt, wo das Verhältnis sich wirklich örtlich gestaltet. Der lateinische Dativ ist durchaus unörtlich, die dagegen etwa ins Feld zu führenden, zahlreichen dichterischen Verbindungen, wie it clamor caelo sind in erster Linie der sinnlichen Lebendigkeit des personificirenden poetischen Aus- drucks zuzuschreiben, welcher Absicht, Empfindung dem leblosen Ziele unterlegt, z. t. aber liegen gar keine Dative, sondern Locative im Sinne der Richtung vor, die in der consonantischen und der i-Declination mit dem Dativ zusammenfielen und schliesslich natürlich auch so gefasst wurden. Auch das Lateinische verschmäht jegliche Verbindung des Casus mit Präpositionen.

Den directen Gegensatz zum Lateinischen in dem letzterwähnten Punkte scheinen die germanischen Sprachen zu bilden, was um so auffälliger ist, als gerade diese eine so hervorragende Vorliebe für den Casus des Interesses zeigen. Hier ist der Dativ eigentümlicherweise der Hauptcasus der prä- positionalen Verbindung geworden. Diese scheinbar unerklärliche Erscheinung ist, wie anderwäarts eingehend dargethan werden wird, hier nur angedeutet werden kann, unzweifelhaft darauf zurück- zuführen, dass die überwuchernde Gewalt des Casus der inneren Beteiligung in sinnlicher Anschaulich- keit auch Kreise in den Bereich persönlicher Beteiligung hineinzog, bei denen das Natürlichere eine rein örtliche Auffassung ist; die Präposition trat dann lediglich hinzu, um dem innerlich durch den Dativ bestimmten Verhältnisse seine unentbehrliche äusserliche und specielle Determination zu ver- leihen. Es ist diese Genesis aus dem Gotischen, Angelsächsischen... in voller Klarheit nachzuweisen. Hiermit ist zugleich die Erklärung dafür gegeben, dass die mit dem Dativ verbundenen Präpositionen keineswegs alle derselben Hauptrichtung dienen, sondern bald der Idee der Ruhe, bäald der der Richtung, des Ausgangspunktes, den allerverschiedensten nichtörtlichen Beziehungen; sie sind eben durch keinerlei ausgeprägte besondere oder gar bestimmt örtliche Bedeutung des Casus beschränkt, wie das z. B. beim Locativ, Ablativ, Instrumental in hohem Masse der Fall ist, sondern sie bezeichnen das jeweilige Ortsverhältnis allein, der Casus daneben bleibt der des Interesses. Hierbei sei bemerkt, dass auch im ältesten Griechisch sehr oft der Dativ als reiner Casus der Beteiligung neben dem noch adverbialen, d. h. noch nicht wirklich präpositionalen Verhältniswort deutlich zur Geltung kommt.

Doch die hervorragende active Assimilationsfähigkeit des Casus des Interesses führt zur directen Verschmelzung mit und zum volligen Absorbieren schwächerer Casusformen. Während trotz eines ziemlich regen Wechselverkehrs zwischen Locativ und Dativ in den arischen Sprachen gleichwohl die eigentliche Grenze nie verwischt wird, zeigt das Germanische, Griechische und bis zu einem gewissen Grade das Slavische eine eigentümliche Neigung, wirklich oder scheinbar, recht verschiedene Casus- verhältnisse direct durch den Dativ vertreten zu lassen. Vieles von dem in dieser Beziehung gewöhn- lich Angenommenen wird freilich bei näherer Prüfung fallen, zum mindesten auf germanischem Gebiet.

Der germanische Dativ gilt zugleich als Vertreter des Instrumental, des Locativ und Ablativ. Dass er teilweise den Instrumental in dessen verschiedenen Ausserungen vertritt, ist unzweifelhaft, und es wirken hier innere und formelle Gründe mit. Doch ist er so wenig imstande gewesen, den

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