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[1] (1892) Zur indogermanischen Syntax / von Heinrich Winkler
Entstehung
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Zur indogermanischen Syntax.

Die folgenden Bemerkungen über die Anwendung der Casus im Indogermanischen, und speciell dem germanischen Zweige, sind ein kurzer Auszug aus einer umfassenden syntactischen Arbeit, welche in kurzem die Presse verlassen wird; dieselbe beruht zum weitaus grössten Teile auf einem reichhaltigen, vom Verfasser selbst aus der lebendigen Sprache geschöpften Quellenmaterial. Hier sollen ohne eingehende Begründung und ohne strengen Zusammenhang besonders wesentliche Punkte herausgegriffen werden. Hauptsächliche Berücksichtigung findet neben dem germanischen Zweige der arische aus Gründen, die hier nicht näher ausgeführt werden können.

Von einer eigentlich philosophischen Entwickelung des Wesens der Casus muss hier völlig abgesehen werden; ich gehe gleich in medias res. Nur das eine sei bemerkt, dass die unglückliche Richtung, welche überall in der Sprache die logischen Kategorieen Subject, Object u. ä. verkörpert sah und nach diesen Kategorieen die Sprache meistern wollte, glücklicherweise seit Jahrzehnten überwunden ist; sie hat ohnedies lange genug das Verständnis der sprachlichen Erscheinungen in unheilvoller Weise unmöglich gemacht; eine gesunde Reaction, welche rein inductiv vorging und an der Hand der Thatsachen zu allgemeingiltigen Gesetzen gelangte, erwuchs auf dem Boden der histo- rischen und vergleichenden Sprachwissenschaft; dies bleibt das unantastbare Verdienst der älteren Richtung der neueren Sprachwissenschaft, mag man immerhin heut die Einseitigkeit und Kurz- sichtigkeit der Bopp-Schleicherschen Periode belächeln.

Die indogermanischen Casus von denen anderer Typen, wo das meist in noch höherem Grade gilt, gar nicht zu reden sind keineswegs feste Pole, um die die Erscheinungen in streng vorgeschriebenen Bahnen sich bewegen; an sich wenig fest umrissen und beweglich, tragen sie den Keim einer ungemessenen Entwickelungsfähigkeit in sich. Je nachdem eine individuelle Auffassung das eine oder das andere Moment darin stärker hervortreten sah, machen sie sich gegenseitig ihr Gebiet streitig; schliesslich führt eine weitere Entwickelung auf der einmal eingeschlagenen Bahn zu einer Anwendung, welche ihrem Grundcharakter direct zu widersprechen scheint. Ja, es kann der Casus der ausgesprochenen Zusammengehrigkeit zum Vertreter der Trennung werden, es kann ein Casus in einem bestimmten Sprachkreise derart zum Hauptcasus werden, dass er die übrigen ihres Besitzstandes fast völlig beraubt.

Der Nominativ ist als der Subjectcasus im Indogermanischen seiner Natur nach am wenigsten Schwankungen unterworfen und soll deshalb nur kurz berührt werden. Aber auch dieser reinste aller Casus, der in der grossen Mehrzahl von Sprachstämmen gar nicht vorhanden ist, hat diese seine scharf umrissene Wirkungssphäre und Bedeutung keineswegs a priori, sondern ist durch die Ver- bindung, das Satzgefüge, das geworden, was er jetzt ist. Ursprünglich hatte er, wie seine Geschichte zeigt, vielfach lediglich leicht deutenden Charakter im Sinne von: was den... anbelangt; das kann zum reinen Nominativ sich ausbilden, aber auch ebensogut eintreten, wo wir einen Accusativ erwarten. Heisst es also z. B. im Altpersischen: Was Gaumata den Magier anlangt er erhob sich

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