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2 (1848) Particula II
Entstehung
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ſondern abwechſelnd von drei zu drei oder von ſechs zu ſechs Monaten nach einander gelehrt werden, worauf ſchon das Verhältniß der drei dafür beſtimmten Lehrſtunden hinweiſe, und 4) daß Geographie und Naturgeſchichte in ſämmtlichen oder den einzelnen Claſſen wo möglich in die Hände eines und deſſelben Lehrers gelegt und ebenfalls ſucceſſive gelehrt werden, und daß dabei dem Lehrer zu überlaſſen ſei, von Zeit zu Zeit eine Stunde auf die Wiederholung des einen dieſer beiden Gegenſtände, welcher zuerſt abſolvirt ſein werde, zu verwenden.

Ferner wurde durch Miniſterialbeſchluß vom 14. Juli 1847 zur Nr. 8471 Pr. d. J. dem Unterzeichneten aufgegeben, denjenigen Schülern der Anſtalt, welche nach beendigtem Curſus die⸗ ſelbe in der Abſicht verlaſſen, um ſich für den Gymnaſial⸗Lehrſtand auf der Univerſität auszu⸗ bilden, und welche nicht nur im Allgemeinen für das Lehramt geeignet erſcheinen, ſondern auch nach ihren geiſtigen Anlagen und nach ihrem Character die Ausſicht auf mehr als das ge⸗ wöhnliche Maaß der Leiſtungen eines Lehrers geben, zu empfehlen, daß dieſelben mit dem Studium der Philologie auch ein vollſtändiges Studium der Theologie verbinden, und ſich nach beendigten Studien den zur Erlangung eines Pfarramtes nöͤthigen theologiſchen Prüfungen unter⸗ werfen. Dieſe lediglich aus einem auch anderwärts vielfach empfundenen Bedürfniſſe hervorgegan⸗ gene Empfehlung des vereinten Studiums der Philologie und Theologie für ausgezeichnet befähigte Schüler hat hier und da in Folge ungenauer Kunde, wie es ſcheint, zu Mißver⸗ ſtändniſſen geführt, ja einen Berichterſtatter in der Deutſchen Zeitung 1847 Nr. 36 und 37 ſogar politiſchemyſtiſche Geſpenſter ſehen laſſen, während es feſtſteht, daß der Religionsunterricht in Ge⸗ lehrtenſchulen, die Seele der geſammten Gymnaſialbildung, beſſer und zweckmäßiger den Händen vielſeitig gebildeter und in der Mitte der Schule ſtehender Gymnaſiallehrer anvertraut, als vor⸗

übergehend von einſeitig geſchulten Theologen ertheilt wird.

2. Beſonderes.

a) Ordinariate.

Das Ordinariat verwaltete während des Sommers in I Dr. Rieß, in IIa Dr. Flügel, in IIIb Dr. Fürſtenau, in IIIe

in IIb Dr. Matthias, in IIl a Dr. Schimmelpfeng, Matthei, in Va Caſſelmann, in IVb Dr. Groß, in V Dr. Dieterich, in VI Pf. Sippell; während des Winters dieſelben außer in IIIb Matthei, in IIIe Caſſelmann, in

IVa Dr. Groß und in IVb Dr. Fürſtenau. b) Lehrſtunden. In 1 31(33) St., in lla IVb je 30 St., in V und VI je 29 St.

e) Lehrpenſa im Sommer 1847.

Griechiſch. In I Sophocles' Philoctet, Grammatik und Scripta 4 St. Director; Plutarch's Agis und Cleomenes 2 St. Dr. Flügelz in Ila Plutarch's Themiſtocles, Grammatik . 10*