zieht; andererſeits aber auch die heiligen verletzten Ordnungen wieder in das Gleichgewicht bringt. Der Dichter ganz ſeiner frommen Geſinnung, ſeinem feſten Glauben an das gerechte Walten der Götter und an die Orakel entſprechend, hat auch in unſerem Drama in übereinſtimmung hiermit die Perſonen in vertrauensvoller Hingabe an die gerechte göttliche Leitung handeln, oder im Gegen⸗ ſatz dazu als Frevler erſcheinen laſſen. Im Einklang mit dem Willen der Gottheit und des ermordeten Vaters, der unabweislich Sühne forderte, handeln Oreſt und Elektra mit dem ſo teil⸗ nahmvollen Chore. Daher ſehen wir auch dieſe Charaktere mit jener Selbſtgewißheit, ohne Be⸗ denken und Schwanken zu der ebenfalls von vornherein ſchon feſtſtehenden Nache heranſchreiten, ohne vor noch nach der That von irgend welchen Gewiſſensqualen gefoltert zu werden. Bei Äſchylus dagegen finden wir in dem Drama deſſelben Inhalts, der Oreſtee, den Gedanken aus⸗ geſprochen, daß die Erfüllung der Pflicht gegen den Vater unbedingt gefordert werden müſſe. Dies war die herrſchende Anſicht in Athen, wiewohl das Unnatürliche der Rache an der Mutter nicht verkannt wurde. Oreſt erfüllt die Pflicht gegen den Vater; doch nach der Erfüllung derſelben bricht das dabei von dem Thäter niedergekämpfte Gefühl mit Macht wieder hervor und erzeugt jene Qualen, die der Dichter in der Geſtalt der verfolgenden Erinyen gegenſtändlich macht. In der Erfüllung der einen ſittlichen Forderung war eine andere verletzt worden. Bei der Entſchei⸗ dung über das Recht des Oreſt, den Tod des Vaters durch die Ermordung der Mutter zu rächen, vertreten Apollo und Athene, die Götter der neuen Ordnung, das Recht des Oreſt, die Erinyen (die alten Naturgötter) behaupten die höhere Geltung des natürlichen Verhältniſſes der Mutter. Die Entſcheidung dieſer ſchwierigen Frage muß einem Gerichtshofe, dem Areopag, überlaſſen werden. Oreſt wird freigeſprochen, und dadurch erkennt Äſchylus den Vorrang der Pflicht gegen den Vater an.*)
Bei Sophokles zeigt ſich kein Streit der ſittlichen Forderungen. Die höhere Weltord⸗ nung verlangte gebieteriſch Wiederherſtellung der verletzten Rechte und in unzweifelhafter Erkennt⸗ nis dieſes höheren Willens handelten die Rächer; weshalb auch keine Verfolgung durch die Erinyen drohte, da durch die Vollziehung der Vergeltung dem göttlichen Willen Genüge geſchehen und ein ſolches Dilemma, wie bei Äſchylus, aus welchem die Gewiſſensqualen für Oreſt erwuchſen, nicht vorhanden war. Der Dichter wollte die unnachſichtliche Strafgerechtigkeit der Götter und die Notwendigkeit der Unterwerfung unter ihren Willen an dem konkreten Bilde der Vergeltung, welches er in unſerem Drama entrollt, zur Anſchauung bringen. Er verlegt daher die Handlung in jenes ferne Heldenalter und läßt die Perſonen ganz in den herben Vorſtellungen der nachho⸗ meriſchen Zeit ſich bewegen, wodurch ebenfalls der Hintergrund des Bildes weniger düſter er⸗ ſcheinen dürfte.
So erſcheint Oreſt, wozu ihn der Gott beim Beginne des Dramas berufen hatte, als Wiederherſteller des Teiles der göttlichen Weltordnung, welcher in ſeiner Familie verletzt worden war, und als Retter ſeiner Schweſter Elektra aus der tiefſten Not. Dieſe Rettung iſt ohne Zweifel,
*) L. Schmidt, Ethik der alten Griechen B. II p. 152 ff.


