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2 (1885)
Entstehung
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Nachdem ſeit dem Erſcheinen des erſten Teils dieſer Abhandlung bereits eine Reihe von Jahren verfloſſen iſt, ohne daß der zweite nachgefolgt wäre, weil bei den dienſtlichen Obliegenheiten ich in der That zu ſehr in Anſpruch genommen war, um daneben noch anderweiten Lieblingsbeſchäftigungen, zu denen von jeher die Lektüre der Tragiker und die Ermittelung der in ihren Dramen niedergelegten religiös⸗ſittlichen Anſchauungen gehört, mich widmen zu können, habe ich doch hin und wieder eine Mußeſtunde finden können, um die unterbrochene Arbeit wieder aufzunehmen und zu Ende zu führen.

Ich habe daher nach der jahrelangen Unterbrechung um ſo weniger Bedenken getragen, die gewonnenen Reſultate hier mitzuteilen, als ich von verſchiedenen Seiten um Fortſetzung der Abhandlung und Veröffentlichung angegangen worden bin.

Auf die geradezu entgegengeſetzten Anſichten A. Schölls in der umfangreichen ſeiner Überſetzung der Elektra vorausgehenden Abhandlung, welche auf einer radikalen Kritik des Stückes, auf Annahme von Einſchiebſeln, auf ſpäterer Üüberarbeitung u. ſ. w. beruhen, habe ich nicht ein⸗ gehen können.

Da auf die Schüler der erſten Klaſſe, beſonders der oberen Abt., welche im verfloſſenen Semeſter die Elektra geleſen haben, einige Rückſicht zu nehmen iſt, ſo will ich des Zuſammenhangs wegen den Inhalt des erſten Teils in möglichſter Kürze voranſchicken.

Es iſt zunächſt darin abgehandelt von der Entſtehung der ethiſchen Mächte, welche die menſchliche Geſellſchaft in ihrer Ordnung erhielten und nach griechiſcher Anſchauung auf vorge⸗ ſchichtliche Satzungen der göttlichen Weltordnung zurückzuführen ſind. Nach der Vorſtellung der Griechen ſind die Götter nichk von Ewigkeit her, ſondern mit der Welt aus dem Chaos entſtanden und haben die natürliche wie die ſittliche Ordnung der Dinge ins Leben gerufen, deren fernere Ordner und Erhalter ſie geblieben ſind. Zu den von der Gottheit geordneten ethiſchen oder ſitt⸗ lichen Verhältniſſen gehörte namentlich die Ehe, die Familie und der aus der erweiterten Familie hervorgegangene Staat nebſt dem Recht, Anordnungen, welche nicht freventlich verletzt werden durften, ohne unnachſichtlich die göttliche Vergeltung nach ſich zu ziehen. Das ordnende Weltprincip erſchien beſonders in Zeus repräſentiert, unter deſſen oder ſeines Stellvertreters, vorzugsweiſe des Apollo, dann der Erinyen und anderer Gottheiten Strafaufſicht die ethiſchen Lebensordnungen

ſtanden. 1