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wissenschaftliche Hilfsmittel bei dem Unterricht weder officiell gebraucht noch privatim nebenher zugelassen werden dürfen.
31. Januar 1879. Das Curatorium der Realschule I. O. verfügt, dass die Zahlung des Schulgeldes für den Monat erfolgt, in welchem die Aufnahme überhaupt stattgefunden hat.
I. März 1879. Das Curatorium theilt mit, dass von Ostern 1879 ab die Erhebung des Schulgeldes nicht mehr wie bisher in den Schulen gegen Einzelquittungen, sondern nach einer Heberolle im Dienstlocale des Steuer- und Schulgeld-Einnehmers stattfinden soll.
21. Mai 1679. Königl. Provinzial-Schulcollegium verlangt Bericht, in welcher Weise die von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten für wünschenswerth bezeich- nete Verlegung des Anfangs des Schuljahrs von Michaelis auf Ostern ausgeführt werden könne.
18. August 1879. Das Curatorium theilt eine Verfügung des Stadtrathes der Residenz mit, derzufolge derselbe mit der Verlegung des Schuljahres auf Ostern einverstanden ist.
22. August 1879. Königliches Provinzial-Schulcollegium theilt eine Verfügung Königlichen Mini- steriums des Innern mit, derzufolge die Zahl der Oberlehrer an der Realschule I. O. auf 8 festgesetzt wird und die ordentlichen Reallehrer Dr. Hölting, Dr. Kramm und Stange zu Oberlehrern ernannt werden.
22. August 1879. Das Curatorium theilt mit, dass mit Genehmigung der städtischen und staatlichen Behörden die Schulgeldsätze vom 1. October an für Sexta und Quinta auf 72, für Quarta. und Tertia auf 84, für Secunda und Prima auf 96 Mark erhöht worden sind.
II. Chronik.
Das Curatorium der Anstalt bestand im vorigen Schuljahre aus den Herren: Oberbürger- meister Weise, Vorsitzendem des Curatoriums, Stadtschulreferenten Metropolitan Dr. theol. Hochhut, Regierungsrath Scheffer, Justizrath Hupfeld, Stadtrath Kaufmann Ritz, Stadtrath Partikulier Hentze, Stadtrath Schreinermeister Tegethof und dem Director der Realschule I. O. Dr. Preime.
Die neu eintretenden Schüler wurden am 30. Sept. 1878 geprüft, an demselben Tag begann das Schuljahr, es schloss mit dem 20. September 1879. Während desselben bestand das Collegium aus folgenden Lehrern:.
I. Director: Dr. Preime. II. Oberlehrer: 1. Prorector Heuser, 2. Grebe, 3. Dr. Wittich, 4. Dr. Hornstein, 5. Dr. Siebert, 6. Dr. Hölting, 7. Dr. Kramm, 8. Stange. III. Ordentliche Lehrer: 1. Zwirnmann, 2. Dr. Schantz, 3. Krauth, 4. Ide, 5. Dr. Grebel, 6. Schwarz, 7. Dr. Ortmann, 8. Lange. IV. Wissenschaftliche Hilfslehrer: Völler. V. Candidatus probandus: Merkelbach. VI. Elementarlehrer: 1. Spangenberg, 2. Gott- schalk, 3. Jürgens, 4. Erdmann. VII. Religionslehrer: A) katholiche: 1. Caplan Hoff- mann, 2. Nau. B) israelitische: Dr. Stein. VIII. Technische Lehrer: 1. Zeichnen: Karbiner (ordentlicher Zeichenlehrer). 2. Turnen: Boppenhausen.
Veränderungen sind also in der Weise eingetreten, dass der bisherige candidatus probandus Völler vom 1. October v. J. ab mit Versehung einer Hilfslehrerstelle beauftragt wurde(siehe Verfügung des Curatoriums vom 14. Sept. 1878 und des K. Pr. Schulcollegiums vom 5. October 1878) und dass candidatus Merkelbach der Realschule I. O. zur Ableistung seines Probejahres zuge- wiesen wurde.(Siehe Verfügung des K. Pr. Schulcollegiums vom 8. Januar 1879.)


