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2 (1871)
Entstehung
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wendige Ventilation kann in jedem Klaſſenlokale geſorgt und zu ſtarkes Heizen kann bei der nöthigen Aufmerk⸗

ſamkeit leicht vermieden werden. Die Wärme ſoll in der Mitte des Zimmers nie über fünfzehn Grad Réaumur

ſteigen. Weiter wird zweckmäßige körperliche Bewegung(Turnen), zweckmäßige Anordnung der Zeit und noch einiges andere hierher gehörige empfohlen.

Am 28. November trat der Hülfslehrer Wagner nach beinahe viermonatlicher Abweſenheit wieder in ſeine hieſigen Functionen ein. In Folge deſſen wurde nun, bei der andauernden Erkrankung des Gymuaſiallehrers Witzel, einſtweilen das Ordinariat der Tertia an Oberlehrer Spangenberg, das der Quarta an Hülfslehrer Wagner, das der Sexta an Gymnaſialpraktikant Wolff übertragen. Die Bibliothekars⸗Geſchäſte übernahm Gymnaſiallehrer Dr. Duncker.

Am 2. December wurde der Miniſterial⸗-Erlaß vom 25. November, die Nachweiſung über die Betheiligung der dem Reſſort der Unterrichts⸗Verwaltung angehörenden Lehrer und Beamten, ſo wie der Schüler höherer Unterrichtsanſtalten an dem gegenwärtigen deutſch⸗fran⸗ zöſiſchen Kriege betr. zur Nachachtung mitgeteilt.

Durch Verfügung K. Prov. Schulkollegiums vom 5. December wurde hinſichtlich der Schul⸗ geldbeſtimmungen an die Nachachtung der Miniſterial⸗Verfügung vom 23. November 1857 erinnert. (Wieſe Verordnungen und Geſetze B. 1 S. 202 ff.)

Durch Verfügung K. Prov.⸗Schulkollegiums vom 6. December wurde die Miniſterial⸗Circular⸗ Verfügung vom 1. December 1870, die Berechnung der Dienſtzeit bei Penſionierungen oder Dienſtjubiläen zur Beachtung mitgeteilt:

daß die Zeit, während welcher ein Beamter zur Erfüllung der allgemeinen Dienſtpflicht im Militär gedient hat, auch bei der Penſionierung als Dienſtzeit in Anrechnung kommt, wenn und inſoweit der Militärdienſt nach dem vollen⸗ deten 20. Lebensjahre abgeleiſtet worden iſt. Bei der Feſtſtellung des Zeitpunkts für das 50 jährige Dienſt⸗Jubiläum eines Beamten iſt die geſammte active Militär⸗ und Civil⸗Dienſtzeit deſſelben in Betracht zu ziehen, mithin der ein⸗ jährige freiwillige Militärdienſt auch dann als Dienſtzeit anzurechnen, wenn derſelbe vor dem 20. Lebensjahre geleiſtet iſt.

Durch Verfügung K. Prov.⸗Schulkollegiums vom 29. December wurde dem Hülfslehrer Wagner eine Gehaltserhöhung von 100 Thalern vom l. Januar 1871 an bewilligt. Derſelbe wird jedoch(laut Verfügung K. Prov.⸗Schulkollegiums vom 3. Februar 1871) mit dem Schluß des Winterſemeſters aus ſeinen hieſigen dienſtlichen Functionen ausſcheiden, um als Lehrer an das K. Gymnaſium zu Duisburg, an dem ihm eine Stelle angeboten wurde, überzugehen. Dagegen iſt vvon Oſtern dieſes Jahres an) der Prak⸗ tikant Wolff mit weiterer Aushülfeleiſtung am hieſigen Gymnaſium beauftragt.

Am Tage der Friedensfeier der Stadt Hanau, Sonntag den 6. März, nahmen die Lehrer und Schüler des Gymnaſiums an dem zur Erhöhung des Feſtes veranſtalteten allgemeinen Feſtzuge Theil.

Am 9. März wurden zum Beſten der im Felde verwundeten Krieger von den Schülern der Secunda des hieſigen Gymnaſiums(im Gauffſchen Saale) Wallenſteins Lager und einzelne Scenen aus Piccolomini und Wallenſteins Tod unter allſeitigem Beifall aufgeführt.

Mittwoch den 22. März fand die Feier des hohen Geburtsfeſtes Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs Vormittags in der Aula des Gymnaſiums ſtatt. Die Feſtrede hielt Oberlehrer Dr. Fliedner.