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2 (1857)
Entstehung
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Erachtens richtiger, als die andere:wofern ich nicht etwa in eueren Augen einer solchen Wolthat unwürdig bin, ich der ich stets die grösten Leiden zu tragen habe;womit

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Oedipus, meinte Schneidewin, dem Gedanken, dasz wol Niemand endlicher Befreiung von seinen Leiden würdiger sei, eine pikantere Wendung schmeralicher Ironie giebt. Wenn gegen jene erstere Erklärung von G. Hermann und nach ihm von Ellendt*) und Schnei- dewin geltend gemacht ward, dasz es dann deio oder 1ε⁴εον εꝓτεmνν oder Helovewret heiszen müszte, so trifft das eigentlich nur die Reisigsche Uebersetzung, an sich ist 1⁴μέανυα εꝓπεεντ z sich in irgend einer Beziehung in einem noch minderen Zustand befinden, d. h. in einer Lage, in der man in etwas noch zu wenig hat. Worin dieser defectus bestebe, ergiebt sich jedesmal aus dem Zusammenhang, hier aus dem gleich hinzugefügten: de* 96 ½₰ 901 1x‿ποειυωυνꝙτσνςνυëεεοατ⁴τοει 5ονπιν, sodasz nicht der geringste Grund vorhanden ist, 26 νασσ νο⁵σεσεν, wie Schneidewin angedeutet, zu schreiben. Oedipus ist sich allerdings bewuszt, die menschlich schwersten Leiden getragen zu haben, und hofft daher, dasz er alles erfüllt habe, und also der endlichen Befreiungwürdig sei; aber die end- gültige Endscheidung darüber stellt er doch eben den Erinnyen anheim. Von ihnen hängt es ab, ob er die verheiszene Erlösung jetzt schon finden werde, oder nicht. Nach den Strafgesetzen der ewigen Gerechtigkeit, deren Vertreter hier die Erinnyen sind, musz von ihnen entschieden werden, ob das Masz des Leidens voll ist, oder ob es zur vollen Sühne noch weiterer Leiden bedarf.

Die festeste Stütze aber hat die eben gegebene Erklärung an der ganzen Versöh- nungs- oder Sühnidee des Oedipus in Kolonos; doch müszen wir es uns dieszmal versagen, darauf weiter einzugehen und uns vielmehr dieses ebenso inhaltsreiche als für das Ver- ständnis unseres Dichters, wie des hellenischen Altertums überhaupt, so höchst bedeu- tungsvolle Thema für eine andere Gelegenheit aufbewahren.

1) Lex. Soph. II. p. 68.

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