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2 (1877) Der lateinische Stil im Gymnasium
Entstehung
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Nach Ablauf dieſes Jahres ſind ſie verpflichtet dem Großerzoglichen Miniſterium des Innern zwei Jahre lang für Anſtellung an einer öffentlichen höheren Lehranſtalt zur Verfügung zu ſtehen, andernfalls das erhaltene Stipendium zurückzuzahlen.

Die außerordentlichen Mitglieder, welche kein Stipendium, ſondern nur in Ausnahmefällen eine Remuneration für den von ihnen ertheilten Unterricht erhalten, genießen in Bezug auf den Acceß die gleiche Vergünſtigung wie die ordentlichen Mitglieder, inſofern die Zahl der von ihnen ertheilten Stunden den für den Acceß vorgeſchriebenen Beſtimmungen entſprochen hat.

Zu den wöchentlichen Zuſammenkünften des Seminars(§. 8) kann die Direction geprüfte Aſpiranten des Gymnaſial⸗ und Realſchullehramts und angeſtellte Lehrer als Hoſpitanten zulaſſen.

§. 10.

Die Direction des Seminars erſtattet dem Miniſterium des Innern jährlich einen eingehenden Bericht über die Arbeiten und Leiſtungen der Seminariſten, welcher zugleich der Prüfungscommiſſion für Aſpiranten des Gymnaſial⸗ und Realſchullehramtes zur Kenntnißnahme mitgetheilt wird.

§. 11.

Bei ihrem Austritt ans dem Seminar wird den Mitgliedern von der Direction auf Verlangen ein eingehendes Zeugniß über ihre Seminarthätigkeit und die erworbene Lehrbefähigung ausgeſtellt. .§. 12.

Aſpiranten des Gymnaſial⸗ und Realſchullehramts, welche als Mitglieder des Seminars eine beſondere wiſſenſchaftliche und pädagogiſche Befähigung dargethan haben, ſollen demnächſt vorzugsweiſe für den Unterricht in den Oberklaſſen der Gymnaſien und Realſchulen in Betracht gezogen werden.

Als ordentliche Mitglieder des Seminars traten mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern Abtheilung für Schulangelegenheiten die Aſpiranten des Gymnaſial⸗ und Realſchullehramtes Dr. Otto Zimmermann und Dr. Chriſtian Röſe ein.

Eine Folge der zahlreichen Veränderungen, welche im Anfange des Winterſemeſters nöthig wurden, war die Trennung der beiden Tertien und die theilweiſe Combination der Secunden.

Der vorgeſezten Behörde ſind wir auch in dieſem Jahre für eine Reihe von Zulagen und außer⸗ ordentlichen Bewilligungen zu ehrerbietigem und beſonderem Danke verpflichtet..

Für zahlreiche Geſchenke in die Sammlungen des Gymnaſiums ſpreche ich Namens der Anſtalt den Gebern den gebührenden Dank aus.

4. Nachricht.

Die Prüfungen werden in folgender Weiſe abgehalten: Dienſtag den 20. März Nachmittags 3 3 ½ Sexta: Naturgeſchichte, Scherer. 3 ½ 4 Quinta: Geſchichte u. Geographie, Röſe. 4: Turnprüfung in der ſtädtiſchen Turnhalle. Mittwoch den 21. März Vormittags 8 8 ³i Quarta: Franzöſiſch, Schädel. 8 ¾ 9 ½ Untertertia: Latein, Zimmermann. 9 ½ 10 Obertertia: Griechiſch, Curſchmann. 10 10 ¾ Untersecunda: Mathematik, Rauſch. 10 ¾ 11 ½¼ Secunda: Latein, Wittmann. 11 ¼ 12 Prima: Griechiſch, Schiller.