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4. Chronik des Gymnaſiums.
Das verfloſſene Schuljahr brachte im Lehrercollegium zahlreiche Veränderungen hervor.
Am Ende des vorigen Schuljahres verließ Herr Director Dr. Weidner die Anſtalt, um die Leitung des Gymnaſiums in Darmſtadt zu übernehmen. Die Schule bleibt ihm für ſeine energiſche und allſeitig anregende Thätigkeit zu Dank verpflichtet.
Der Unterzeichnete übernahm die ihm durch Allerhöchſtes Decret vom 14. Januar übertragene Stellung als Director des Gymnaſiums am 10. April; die Einführung erfolgte durch Herrn Oberſchul⸗ rath Dr. Becker aus Darmſtadt am 25. April.
Durch Allerhöchſtes Decret vom 28. September 1876 wurde der Unterzeichnete zugleich zum ordent⸗ lichen Profeſſor der Pädagogik an der Landesuniverſität ernannt.
Mit dem 15. April ſchieden die bisherigen proviſoriſchen Gymnaſiallehrer Dr. Korell und Dr. Forbach aus ihrer Thätigkeit. Die dadurch entſtandene Lücke in dem Lehrercollegium wurde durch die Ernennung des prov. Gymnaſiallehrers Dr. Schädel ergänzt, der ſeinen Dienſt am 24. April antrat.
Herr Profeſſor Dr. Hainebach wurde auf ſein Nachſuchen und unter Anerkennung ſeiner lang⸗ jährigen mit Treue und Eifer geleiſteten Dienſte mit Wirkung vom 1. October 1876 in Ruheſtand verſezt. Er beſchloß damit eine 36jährige Thätigkeit an dem hieſigen Gymnaſium, in welcher er ſtets einzig das Intereſſe der Schule gekannt und der Förderung ihrer Ziele ſeine ganze Kraft gewidmet hatte. Eine große Zahl von Schülern wird mit der Schule ſtets dankbar ſeiner Wirkſamkeit eingedenk ſein.
Durch Allerhöchſtes Decret von 7. October 1876 wurde der proviſoriſche Lehrer Dr. Schädel zum ordentlichen Lehrer am hieſigen Gymnaſium ernannt.
Mit Anfang des Winterſemeſters ſchied auch Herr Stadtſchullehrer Curſchmann aus ſeiner bis⸗ herigen Thätigkeit an der Anſtalt. Er hatte mit dankenswerther Bereitwilligkeit und gutem Erfolge mehrere Jahre lang unter äußerſt ſchwierigen Verhältniſſen dem Gymnaſium einen Theil ſeiner Thätigkeit gewidmet. Als aber eine bedeutende Erhöhung des bisherigen Unterrichtes in den Realien nöthig wurde, konnte den geſteigerten Anforderungen nicht mehr durch die bisherige Einrichtung entſprochen werden, und das Großherzogliche Miniſterium beſchloß die Errichtung einer durch einen Elementarlehrer zu beſezenden Stelle. Durch Allerhöchſte Entſchließung vom 25. September 1876 wurde Schulamts⸗Aſpirant Heinrich Scherer zum Lehrer am hieſigen Gymnaſium ernannt. Da nun der Anſtalt eine volle Lehrkraft zur Verfügung ſtand, konnte der bisher ſehr ungenügend mit Stunden bedachte Unterricht im Rechnen, in der Naturgeſchichte und im Schreiben auf den Stundenſaz erhöht werden, welcher berechtigten Anforder⸗ ungen entſpricht.
Bei Beginn des Winterſemeſters trat auch das durch Allerhöchſte Entſchließung vom 28. April 1876 genehmigte pädagogiſche Seminar ins Leben, deſſen Leitung durch dieſelbe Allerhöchſte Entſchließung dem Unterzeichneten übertragen wurde.
Die proviſoriſchen Beſtimmungen für dieſe Einrichtung lauten:
§. 1. Das pädagogiſche Seminar hat die Aufgabe Lehrer für die Gymnaſien und Realſchulen des Groß⸗ herzogthums pädagogiſch und wiſſenſchaftlich auszubilden. §. 2. Das Seminar beſteht am Sitze der Landesuniverſität. Die Direction wird von Großherzoglichem
Miniſterium des Innern ernannt, dem die Anſtalt unmittelbar untergeben iſt. 4*


