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2. Abth. (1845)
Entstehung
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Vierte Periode von 17761801, oder von der Aufhebung des Jeſuiten⸗ ordens bis zu der neuen Schulreform.

Dem Programm des Koͤnigl. katholiſchen Gymnaſiums vom Jahre 1843 haben wir einen kurzen Abriß der Geſchichte dieſer Anſtalt vorausgeſchickt, welcher die Zeit von der Stiftung der Anſtalt im Jahre 1638 bis zur Aufhebung des Jeſuiten⸗Ordens umfaßte und die Schule in den Haͤnden dieſer Corporation darſtellte. Es iſt bereits am Schluſſe jenes erſten Theils dieſer Geſchichte des Gymnaſiums darauf hingewieſen worden, daß Friedrich der Große die Aufhebung des Jeſuiten⸗Ordens fuͤr ſeine Staaten, und insbeſondre fuͤr Schleſien, als nachtheilig betrachtete und ihr daher keine Folgen zu geben entſchloſſen war. Als daher dem großen Koͤnige im Auguſt 1773, bei ſeiner Anweſenheit in Schleſien zur Abnahme der Revue, im Hauptquartier zu Goldſchmiede die Kunde von der vollzogenen Aufhebung des Ordens durch Papſt Clemens XIV. zukam, verbot er unter dem 5. Sep⸗ tember die Bekanntmachung der betreffenden Bulle und ließ ſie zwar den Jeſuitenobern mittheilen, aber auch hinzuſetzen, daß der Orden in den preußiſchen Staaten erhalten und geſchuͤtzt werden ſolle 1). Waͤhrend aber die Unterhandlungen in Rom, welche der Koͤnig anknuͤpfen ließ, um die Erhaltung des Ordens fuͤr ſeine Staaten auszuwirken, nicht rechten Fortgang gewinnen wollten, ſelbſt nicht, als Clemens XIV. etwa 18 Monate nach der Aufhebung geſtorben und Pius VI. auf den paͤpſtlichen Stuhl gekommen war, ſahen ſich die Jeſuiten in Schleſien in einer ſehr delicaten Lage, zwiſchen den entgegengeſetzten For⸗ derungen ihres geiſtlichen und ihres weltlichen Vorgeſetzten, zumal auch der Weihbiſchof von Strachwitz beſtaͤndig auf Vollziehung der paͤpſtlichen Aufhebungsbulle drang ²2). Alle Vermittellungen und Unterhandlungen fuͤhrten aber endlich doch nur dazu, daß der Papſt genehmigte, daß aus den bisherigen Mitgliedern des Ordens in Schleſien, jedoch unter Ablegung ihres Namens und Ordenskleides, eine Prieſter⸗Corporation gebildet werden durfte, die ſich durch Aufnahme junger Maͤnner, welche die geſetzlichen Studien gemacht, ergaͤnzen und vervollſtaͤndigen, und die Erziehung und Unterweiſung der katholiſchen Jugend in den Gymnaſien Schleſiens und auf der Univerſitaͤt zu Breslau ausſchließlich beſorgen ſollte.

So wie aber durch die Aufhebung des Jeſuitenordens, wenn dieſe auch nicht pu⸗ blicirt worden, der Staatsgewalt auf die bisherigen Jeſuiteninſtitute ein groͤßerer Einfluß eroͤffnet war, hatte Friedrich der Große auch ſofort Einleitungen getroffen, den Maͤngeln

¹) Siehe Bachs Kirchengeſchichte der Grafſchaft Glaz S. 263 ff. und vergl. K. A. Menzels Geſchichte Schleſiens I11. S. 638 ff.

2) Vergl. Wilhelm Sohr's Abhandlung in den Schleſ. Provinzialbl. 1836. Stück 14; ſiehe auch die Rede von Sckeyde bei der Jubelfeier der Leopoldina, S. 17. 1