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aus Crimmitschau; 2. Gustav Herrmann Puftter aus Leipzig; 3. Carl August Bennewits aus Leipzig; 4. Heinrich August von Beulwits aus Schwand; 5. Franz Heinrich Rudolph von Kospoth aus Leubnitz; 6. August Friedrich William Naumann aus Döbeln; 7. Julius Ferdinand Guido Hungar aus Schwarzenberg; 8. Franz Ludoig Otto aus Görnitz; 9. Louts Carl Julius Ber- mann aus Waldheim..
Am 10. Mai d. J. fand im Cultus-Ministerium zu Dresden eine Besprechung mit den Rectoren der beiden Königl. Landesschulen statt, wozu dieselben unterm 19. April d. J. eingeladen worden waren. Der Iauptgegenstand dieser Conferenz bezog sich auf mögliche Vereinfachung des Lectionsplans und Concentrirung der Lehrohjecte. Von dem dabei auf- genommenen Protocolle ist dem Unterzeichneten mittels hoher Verordnung vom 20. Juli d. J. eine Abschrift zur Nachachtung der darin enthaltenen Bestimmungen zugekommen. Die Ausführung derselben wird mit Anfang des neuen Schuljahres im Monat October d. J. ein- treten, und es wird im nächsten Jahresbericht ausführlich darüber Nachricht gegeben wer- den. Iier will der Unterzeichnete nur kurz erwähnen, dass die in der gedruckten Ministe- rial-Bekanntmachung vom 7. Dechr. 1832.§. 33. enthaltene Bestimmung:„Wer das Sex- ennium ganz zurückgelegt hat, und nicht wenigstens Ein Jahr lang Primaner gewesen ist, wird zum Maturitäts-Examen nicht gelassen“ u. s. w. auf Bitten und Antrag beider Rectoren dahin abgeändert worden ist, dass jeder Schüler, die gesetzliche Schulzeit möge für ihn ab- gelaufen sein oder nicht, drei halbe Jahre in Prima gesessen haben muss, ehe er sich zu dem Abiturienten-Examen melden darf. Das hohe Ministerium hat diese Bestimmung bereits durch Verordnung vom 13. Juli d. J. bei einem Extraneer in Anwendung gebracht. Dieselbe ist von hoher Wichtigkeit und dem grössten Einflusse auf den wissenschaftlichen Standpunkt der Landesschulen. Der Unterzeichnete hat gewiss nicht allein die Erfahrung gemacht, dass, seit Einführung der Abiturienten-Examina, das letzte halbe Jahr durch ängstliches Einler- nen des früher Gehörten und durch genaues Berechnen dessen, was man beim Examen zu wissen für nöthig hält, bei den meisten für eine freie, wissenschaftliche Thätigkeit zum Theil wenigstens verloren gehe.
Durch hohe Verordnung vom 18. Mai d. J. erhielt der Schul-Rentbeamte, Lientenant Otto August von Schimpff,„zu Anerkennung seiuer seitherigen vorzüglichen Lei- stungen in der bei der Landesschule ihm anvertrauten Beamtenstelle“ eine persönliche Ge- haltszulage von 100 Thlrn.
Am 29. Mai d. J. traf der IIerr Geheime Kirchen- und Schulrath D. Sehulse aus Dresden hier ein, um mit der Schul-Inspection einige bauliche Angelegenheiten, welche na- mentlich die der Landesschule gehörige Klosterkirche betrafen, zu besprechen.
Am 20. Juni d. J. wurde stiftungsmässig durch ein gemeinschaftliches Abendgebet der Leh- rer und Schüler das Gedächtniss des an diesem Tage im J. 1800 verstorbenen Extraneers Kar- thaus gefeiert. Die diesmaligen Empfänger des Karthausischen Legates waren die Tertia- ner: I. Carl Otto Coith aus Chemnitz; 2. Carl Herrmann 0bel aus Chemnitz; 3. Carl Wilhelm Fiseher aus Chemnitz.
Dem Unterzeichneten ist die belohnende und ermunternde Auszeichnung geworden, von Sr. Königl. Majestät durch allerhöchstes Dekret vom 23. Juni d, J. zum Ritter des Ciril-


