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2 (1887) Sizilianische Studien
Entstehung
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I.

I. Ueber Erzbischof Walter v. Palermo.

Noch in den neuesten Darstellungen) sicilischer Geschichte finden wir den einflussreichen Erzbischof Walter von Palermo(englischer Abstammung), den Erzieher König Wilhelms II. von Sicilien, mit dem Familiennamen Ofamile bezeichnet, ohne dass es bis jetzt gelungen wäre, Herkunft und Bedeutung dieses Namens festzustellen.

Pauli, der an englischen Ursprung dachte, vermochte doch, wie aus seinem Aufsatz über Thomas Brunus zu ersehen, in den englischen Quellen keinen Anhalt aufzufinden. Auch Dr. F. Liebermann hat, wie er mir freundlichst mitteilt, in englischen Quellen den Namen nicht gefunden.

Ebensowenig kommt er in den sicilischen Chroniken und Annalen der Zeit vor, und niemals braucht ihn der Erzbischof selbst(oder sein Bruder Bartholomäus) in den Urkunden, die er ausstellt oder denen er subscribirt. Eine einzige Stelle gelang es mir aufzufinden; in einer griechisch-arabischen Urkunde von 1172*) kommt er in der Formlᷣreoοον ον αꝓαανμιο vor. Ebenso wie nun der wenig sorgfältige Herausgeber an einer andern Stelles) anara für roνοαmQννα(nach Rodotà, origine, progresso e stato presente del rito greco in Italia. 1,265= arciprete) stehen liess, da ihm die Verwendung des Zahlzeichens zur Abkürzung unbekannt war, hat er hier die Auflösung nicht verstanden. Zweifellos ist zu lesen rrO.σ⁴χσ⁸8ʃRσομεμ, wie auch die neue treffliche Ausgabe der griechischen Urkunden von Cusa 1, 80 druckt.

Bekanntlich kommen die familiares:*) des Königs, die halb ein Staatsrat halb Gerichtshof sind, schon unter den Normannen vor; dass Walter diesen Titel geführt hat, ist vielfältig bezeugt, und wenn er selbst auch nie amtlich das Prädikat eines Protofamiliars geführt hat, so ist es wohl erklärlich, wenn ein Mitglied der Dohana de secretis(exgertxos) mit dieser Bezeichnung den allmächtigen Prälaten zu ehren suchte, dessen allgewaltigen Einfluss der sogenannte Hugo Falcandus?) mit den Worten schildert: er habe nicht die Kurie, sondern den König selbst beherrscht.

¹) Von vielen nenne ich nur einen Deutschen und einen Italiener: Toeche, Heinrich VI. Leipzig. 1867. p. 135 und Amari, storia dei Musulmani di Sicilia. vol. 3. Firenze 1872. p. 502 etc.

²) Garofalo, tabularium regiae capellae Divi Petri in regio Panormitano palatio. Pan. 1835. p. 28.

3) ibid. p. 9.

4 Die Mörkerungen Winkelmanns in Forschungen zur Deutschen Geschichte 6, 394 fg. befriedigen nicht, da sie die normannische Zeit ausser Acht lassen, in der doch dieses Institut eine sehr bedeutende Rolle spielt. Siehe darüber die Regesten.

5) Summamque sibi potestatem retinens, Matthaeum notarium et Gentilem Agrigentinum episcopum sub se familiares instituit, und bald darauf: summa potestas penes Galterium,... ut non tam curiam quam regem ipsum regere videretur. Falcand. bei Del Re 1, 390. 391.

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