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Vom 25. März. Coll. Gortzitza wird bis zu den Hundstagsferien beurlaubt.
Vom 7. Juni. Die Verlängerung der Wasserleitungsrohre nach den Corridoren wird genehmigt.
Vom 9. Juni. Mittheilung der Ministerialverfügung vom 27. Mai, nach welcher die Schulgeld- befreiungen in keinem Falle mehr als 10% betrngen dürfen.
Vom 9. Juni. Gehaltsanweisung für den Hilfslehrer Schulz(welcher gleich nach den Osterferien eingetreten war).
Vom 3. August. Dr. Karsten ist beauftragt, im August und September den erkrankten Collegen Borgius zu vertreten.
Vom 4. August. Ausländische Schüler polnischer Muttersprache sollen in westpreussischen Gymnasien nicht aufgenommen werden.
Vom 13. August. Mittheilung der Ministerialverfügung vom 10. Juli über einen bevorstehenden Besuch des Oberlehrer Eckler in Turnangelegenheiten.
Vom 25. August. Mittheilung des von dem Königl. Unterrichtsministerium unter dem 5. August 1886 genehmigten Etats der Gymnasialkasse für die Jahre 1887— 1893.
Vom 6. September. In des verstorbenen Dr. Bäcker Stelle kann vor Michaelis kein neuer Lehrer zugewiesen werden.
Vom 23. September. Verleihung des Rothen Adlerordens vierter Klasse an den ausscheidenden Pro- fessor Volckmann. 3
Vom 25. September. Die Einschreibegebühren sollen auch von in die Vorschule eintretenden Schülern erhoben werden, dagegen bei dem Uebergange aus der Vorschule in die Sexta fortfallen.
Vom 21. Oktober. Der Candidat Schulz soll seine Remuneration aus der Volckmann'’schen Stelle erhalten, desgleichen der neu eintretende Cand. Marschall.
Vom 2. November. Oberlehrer Kausch rückt laut Ministerialverfügung vom 22. Oktober in die 3. Oberlehrerstelle.
Vom 18. November. Dr. Dressler wird als interimistischer Lehrer zur Vertretung des bis Ostern beurlaubten Dr. Borgins bestellt.
Vom 11. Dezember. Laut Ministerialverfügung vom 1. Dezember soll der höhere Wohnungsgeld- zuschuss der Tarifklasse III an die etatsmässigen ordentlichen Lehrer vom 1. Juli 1886 ab gezahlt werden,
Vom 20. Dezember. Die Ferien für das Jahr 1887 werden so bestimmt:
zu Ostern Schulschluss am 2. April, Schulanfang am 18. April.
„ Pfingsten„„ 27. Mai,„„ 2. Juni. im Sommer 5„ 2. Juli, 6„ 1. August. zu Michaelis„„ 1. Oktober,„„ 17. Oktober. „ Weihnacht 8„ 21. Dezember, 87„ 5. Januar.
Vom 22. Dezember. Des Professor Dr. Benecke Fischtafeln werden empfohlen.
Vom 29. Dezember. Der Oberlehrer Zeterling vom Realgymnasium zu Erfurt wird zum 4. Oberlehrer unseres Gymnasii von Ostern an berufen.
Vom 29. Dezember. Der 4. ordentliche Lehrer Paul Schmidt wird zum ordentlichen Lehrer an das Realgymnasium zu Erfurt von Ostern an berufen.
1887. Vom 20. Januar. Der Direktor wird zum Königl. Commissarius für das bevorstehende Abiturienten-Examen bestellt..
Vom 11. Februar. Mittheilung der Ministerialverfügung vom 7. Februar, durch welche der Gymnasial- Kasse 810 Mark zur Auszahlung des erhöhten Wohnungsgeld-Zuschusses bewilligt wird.
Vom 25. Februar. Das Ries Papier soll künftig zu 1000 Bogen gerechnet werden.
Vom 15. März. Mittheilung der Ministerialverfügung vom 5. März, dass der Procentsatz von 10% für die Schulgeldbefreiung auch nicht durch Rücksicht auf Lehrersöhne und dritte Brüder erhöht werden dürfe.
Vom 18. März. Die Königl. Schulanstalten sollen zur Feier des 90. Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers illuminirt und decorirt werden.


